Rote Kennzeichen sind nicht für Spazierfahrten gedacht!
(ots) - Dass rote Kennzeichen nur in bestimmten
Situationen an Fahrzeugen verwendet werden dürfen, haben
Polizeibeamte einem jungen Mann aus dem Landkreis erklärt. Der
18-Jährige war nachts um 4 Uhr in der Nähe einer Disco in der
Zollamtstraße aufgefallen. Weil der Verdacht bestand, dass es sich
weder um eine Probefahrt noch um eine Überführungsfahrt handelte,
nahm die Streife den Wagen samt Fahrer unter die Lupe.
Dabei kam heraus, dass dieselben roten Kennzeichen bereits im
August bei einer nächtlichen Kontrolle aufgefallen waren. In dieser
Nacht waren sie zwar an einem anderen Wagen montiert, es lag aber
ebenfalls keine Probe- oder Überführungsfahrt vor.
Gegen den 18-Jährigen wird deshalb erneut wegen Verdachts des
Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt. Zudem wird
die Zulassungsstelle über das Kontrollergebnis informiert. | cri
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.10.2018 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1993746
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rote Kennzeichen sind nicht für Spazierfahrten gedacht!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).