Mainz-Altstadt - Auf gestohlenem Fahrrad mit 1,70 Promille
(ots) -
Im Rahmen der Streife wird am heutigen Freitag, 12.10.2018, gegen
01:00 Uhr, ein 19-jähriger Radfahrer einer Kontrolle unterzogen. Der
Mann steht unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,70
Promille. Er zeigt sich verbal aggressiv gegenüber den eingesetzten
Beamten, da diese auch die Herkunft des Fahrrades überprüfen. Der
Mann kann keinen Eigentumsnachweis liefern und hat das Rad vermutlich
gestohlen.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem
Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich
nach § 316 StGB strafbar. Bereits bei einem festgestellten
Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach
§ 316 StGB möglich, wenn eine so genannte "relative
Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist dann relativ
Fahruntüchtig wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte
Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die
Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ist
ebenfalls möglich, wenn ein Radfahrer alkoholisiert am öffentlichen
Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine
Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben.
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Datum: 12.10.2018 - 08:36 Uhr
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