Unfall am Bahnübergang in Saasen
(ots) -
Ein zunächst Unbekannter überquerte vergangenen Samstag (13.10.),
gegen 14.10 Uhr, mit seinem PKW den Bahnübergang in
Reiskirchen/Ortsteil Saasen, trotz geschlossener Halbschranke.
Das Fahrzeug berührte die Schranke und wurde dabei beschädigt. Die
Schranke blieb unbeschädigt.
Der Lokführer der herannahenden Hessischen Landesbahn sah dies und
leitete, um einen Zusammenstoß zu verhindern, eine Schnellbremsung
ein. Es kam zu keinem Zusammenstoß.
Der Unfallverursacher entfernte sich zunächst unerkannt vom
Unfallort. Im Zug wurden keine Personen verletzt, Sachschaden am Zug
entstand nicht.
Unfallfahrer schnell ermittelt
Das Fahrzeug sowie das Kennzeichen waren zu erkennen. Durch die
Hessische Landespolizei in Grünberg konnte der Unfallverursacher
schnell ermittelt werden. Ein 75-Jähriger aus Saasen steuerte zur
Tatzeit das Fahrzeug.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen
aufgenommen und ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort eingeleitet. Die Behinderungen des Bahnverkehrs, eine so
genannte "Betriebsstörende Handlung", wird als Ordnungswidrigkeit
geahndet.
Hinweise der Bundespolizei:
- Das Andreaskreuz bedeutet: "Achtung Bahnverkehr, Züge haben an
Bahnübergängen immer Vorrang!"
- Wenn die Lichtzeichenanlage leuchtet und/oder eine Schranke
geschlossen ist, heißt es immer stehenbleiben und warten!
- Wer Gefahrzeichen, (Blink-) Lichter oder Halbschranken
missachtet, riskiert sein eigenes Leben und gefährdet
leichtsinnig andere. Schranken schließen sich nicht ohne Grund!
- Das Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit
einer Geldbuße geahndet werden.
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Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
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Peter Dittel
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Datum: 15.10.2018 - 14:59 Uhr
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Saasen/Reiskirchen/Mittelhessen
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