Wenn das Geld auf der Straße liegt... darf es nicht einfach eingesteckt werden - Polizei ermittelt nach Fundunterschlagung
(ots) - Am Montagvormittag (15.10.) erhielt die Polizei
in Meerbusch Kenntnis davon, dass auf der Necklenbroicher Straße eine
größere Menge Bargeld (mehrere 100 Euro-Scheine) gelegen habe, die
von Autofahrern eingesammelt worden sei. Bei der anschließenden
gründlichen Absuche im beschriebenen Bereich konnten die Beamten zwar
keine Geldscheine mehr feststellen, sie trafen jedoch auf den
vormaligen Besitzer der Noten. Der Düsseldorfer hatte die
Bargeldsumme vor Fahrtantritt kurzzeitig auf dem Wagendach abgelegt
und dann vergessen. Die Angaben des Zeugen und die des Geschädigten
wurden bestätigt, als sich wenig später ein Meerbuscher auf der Wache
meldete, einen dreistelligen Bargeldbetrag übergab und angab, diesen
gegen 10:50 Uhr, auf der Fahrbahn der Necklenbroicher Straße gefunden
zu haben. Ihm seien zudem weitere Personen aufgefallen, die vor Ort
Geldscheine eingesammelt hätten. Während der Meerbuscher einen
Finderlohn vom vormaligen Geldbesitzer erhielt, fertigten die
Polizisten eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung gegen
Unbekannt, da ein Großteil des Betrags verschwunden blieb. Die Kripo
hat inzwischen die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die
Hinweise zu Personen und Fahrzeugen geben können, die am
Montagvormittag im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt an
der Necklenbroicher Straße auffielen, Kontakt mit der Polizei
(Telefon 02131 300-0) aufzunehmen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2018 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1998141
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Meerbusch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wenn das Geld auf der Straße liegt... darf es nicht einfach eingesteckt werden - Polizei ermittelt nach Fundunterschlagung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).