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Haftstrafe für Geschäftsführer einer Taxifirma aus dem Emsland;

Hauptzollamt Osnabrück deckt Sozialbetrug auf

ID: 1998258

(ots) -
Der Geschäftsführer eines Taxiunternehmens wurde vom zuständigen
Amtsgericht in Lingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt in 47 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 25
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die
Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Januar
2009 bis November 2012 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne
diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner
Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und
vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den
Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil "schwarz" aus. Dadurch
hinterzog der Angeklagte Sozialversicherungsbeiträge von rund 63.000
Euro. Auch gegenüber dem Finanzamt Lingen hat der Verurteilte über
steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige und unvollständige Angaben
gemacht und dadurch Steuern verkürzt.

"Durch diese Vorgehensweise hat der Angeklagte nicht nur versucht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen
Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss der
Geschäftsführer zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.

Das Urteil des Amtsgerichts Lingen ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 17.10.2018 - 08:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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