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Spurlos eingeführt/ Lokomotive nach Autobahnkontrolle versteuert

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(ots) -
Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 570 Euro musste ein 48-jähriger
Eidgenosse beim Zoll entrichten, da er bei seiner Einreise für die
mitgeführte Spielzeuglokomotive im Wert von 3.000,00 Euro keine
zollrechtliche Anmeldung abgegeben hatte.

Den Betrag musste der Reisende für die Modelleisenbahn entrichten,
nachdem er von der Kontrolleinheit Verkehrswege auf der A6 zwischen
Bad Rappenau und Heilbronn kontrolliert wurde. Der Mann konnte für
sein schienengebundenes Spielzeug keinen zollrechtlichen Nachweis
erbringen, da er es nach Grenzübertritt aus der Schweiz nicht
ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet hatte.

Somit handelt es sich im zollrechtlichen Sinn um
Nichtgemeinschaftsware, die abgabenfrei nur im Rahmen eines
sogenannten Überwachungsverfahrens im deutschen Steuergebiet
transportiert werden darf.

Nach Angaben des Mannes sollte die elektrische Spur1
Spielzeuglokomotive auf einer Spielzeugbörse in Nürnberg lediglich
zur Schau gestellt werden. Aufgrund der unterlassenen Anmeldung
musste jedoch davon ausgegangen werden, dass er dort einen Verkauf
angestrebt hatte.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.10.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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