Strafanzeige wegen Amtsanmaßung - Velbert - 1810092
(ots) -
Strafanzeige wegen Amtsanmaßung hat die Velberter Polizei aktuell
gegen zwei 33-jährige Velberter eingeleitet, nachdem diese sich am
nächtlichen Donnerstagmorgen des 18.10.2018, gegen 01.00 Uhr, auf
öffentlicher Straße in Velbert-Mitte als vermeintliche Polizeibeamte
gezeigt hatten.
Ein Verkehrsteilnehmer meldete sich fernmündlich bei der örtlichen
Polizei und berichtete davon, dass auf der innerörtlichen Heidestraße
ein silberner PKW Ford mit zivilen Mettmanner Kennzeichen und
eingeschaltetem Blaulicht unterwegs war, dessen Beifahrer von ihm
vergeblich die Herausgabe von Fahrzeug- und Ausweispapieren gefordert
hatte. Weil sowohl das Fahrzeug, als auch die beiden Fahrzeuginsassen
des Fords nicht wirklich überzeugend den Anschein erweckt hatten,
tatsächlich zur Polizei zu gehören, informierte der vorbildliche
Zeuge unverzüglich die richtige Polizei.
Im Zuge schneller polizeilicher Fahndungsmaßnahmen wurde der
beschriebene PKW Ford, allerdings nicht mit sofort erkennbarem
Blaulicht, in Höhe Willy-Brandt-Platz angetroffen und überprüft. Die
beiden 33-jährigen Fahrzeuginsassen aus Velbert bestritten auf
Vorhalt alle bekannt gewordenen Vorwürfe. Aber schon bei einer ersten
Kontrolle des silbernen Ford S-Max konnten die eingesetzten Beamten,
in dem von außen gut einsehbaren Kofferraumbereich des Mini-Vans,
eine elektronische Sirene und auch die Verpackung von zwei
LED-Blinklichtern erkennen. Hieraufhin händigte der 33-jährige
Fahrzeugführer den Beamten sowohl die elektronische Sirene, als auch
zwei batteriebetriebene LED-Blitzer aus, von denen einer rotes, der
zweite blaues Blinklicht ausstrahlen konnte. Die Gerätschaften wurden
als Beweismittel sichergestellt.
Erst jetzt, unter der neuen Beweislast, räumten die zwei
Beschuldigten ein, dass sie sich zuvor nur einen Spaß erlauben
wollten, als sie mit eingeschaltetem Blaulicht am Fahrzeug unterwegs
waren und dabei Fahrzeugführer ansprachen und zum Vorzeigen von
Papieren aufforderten. Dass dieser vermeintliche Spaß strafrechtliche
Folgen für sie haben könnte, hatten die zwei Velberter zur Tatzeit
offenbar noch nicht begriffen. Als benannte Beschuldigte im
eingeleiteten Strafverfahren verging ihnen dann aber doch sofort das
Lachen.
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Datum: 18.10.2018 - 12:12 Uhr
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