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Kosmetika im Handgepäck führt zur Festnahme

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(ots) - Gestern wurde eine niederländische
Staatsangehörige aufgrund eines europäischen Haftbefehls der
französischen Behörden festgenommen. Die 39-Jährige wollte über
Amsterdam nach Liberia reisen.

Aufgrund von Kosmetika in der Handtasche wurde die Frau zu einer
stichpunktartigen Nachkontrolle geführt. Hierbei wurden die Person
und die Flüssigkeiten näher durch die Bundespolizei überprüft. Dabei
wurde festgestellt, dass die französischen Behörden die Frau zur
Festnahme aufgrund des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln
ausgeschrieben haben. Ein Gericht in Nancy verurteilte im Jahr 2016
die 39-Jährige zu einer vierjährigen Haftstrafe, sowie zu einer
Zahlung einer Zollstrafe in Höhe von 190.000,- Euro und verhängte
eine 10-jährige Einreisesperre. Im August 2014 wurde die Frau im
Rahmen einer Kontrolle durch den französischen Zoll angehalten. Dabei
wurde eine nicht geringe Menge Rauschgift, verbaut in den Radkästen
ihres Fahrzeuges, aufgefunden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März
2015 wurden ebenfalls eine erhebliche Menge Betäubungsmittel
sichergestellt.

Da sich die Niederländerin jedoch der Haftstrafe von 1.460 Tagen
entzog, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben und nun in Düsseldorf
am Flughafen festgenommen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
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Datum: 18.10.2018 - 12:42 Uhr
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