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Freiburger Servicekraft betrügt Jobcenter um 41.000 Euro

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(ots) - Weil sie über einen Zeitraum von fast drei Jahren
vom Jobcenter Freiburg zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von
rund 41.000 Euro bezogen hatte, verurteilte das Amtsgericht Freiburg
eine 37jährige Frau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten,
die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie muss zusätzlich eine
Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro leisten.

Die Frau hatte gegenüber dem Jobcenter einen weitaus geringeren
Zusatzverdienst als Servicekraft angegeben. Auf Hinweise des
Jobcenters ermittelten schließlich die Beamten des Aufgabengebiets
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ihr
tatsächlichen Arbeitsverhältnisse. Das Amtsgericht sah den Betrug als
erwiesen an. Neben der verhängten Strafe muss die Beschuldigte
selbstverständlich auch den Schaden gegenüber dem Jobcenter wieder
gut machen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 19.10.2018 - 10:39 Uhr
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