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Fahndungserfolg - Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle an einem Tag

ID: 2000377

(ots) - Frankfurter Bundespolizisten nahmen am
Donnerstag fünf per Haftbefehl gesuchte Personen fest und
vollstreckten dabei insgesamt sieben Haftbefehle.

Donnerstagvormittag gegen 11:10 Uhr kontrollierten
Bundespolizisten einen 32-Jährigen bei seiner Ankunft auf dem
Frankfurter Bahnhof. Die Staatsanwaltschaft in Mannheim erließ in
diesem Jahr gleich zwei Haftbefehle wegen sexueller Belästigung und
Körperverletzung, gegen den Mann. Das Amtsgericht Mannheim hat den
Türken zu Geldstrafen von insgesamt 800 Euro bzw. ersatzweise 120
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Gesuchte die geforderte
Geldstrafe nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten in eine
Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Die zweite Feststellung gelang einer deutsch-polnischen Streife
gegen 12:40 Uhr bei der Kontrolle eines lettischen Reisebusses auf
der Bundesautobahn 12. Bei der Überprüfung eines 22-jährigen
Fahrgastes kam ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgericht
Berlin-Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Tage. Die
Beamten nahmen den Deutschen fest und verbrachten ihn in den Berliner
Zentralgewahrsam.

In den frühen Abendstunden kontrollierten Bundespolizisten dann
einen 44-Jährigen in der Frankfurter Bahnhofshalle. Die
Staatsanwaltschaft Kiel suchte seit Februar 2017 mit einem Haftbefehl
wegen Trunkenheit im Verkehr nach dem Polen. Das Amtsgericht Bad
Segeberg hatte den Gesuchten zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder
ersatzweise 30 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Da er die geforderte
Strafe nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten zum Antritt
seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine Brandenburger
Justizvollzugsanstalt.

Kurze Zeit später, gegen 21 Uhr, kontrollierte eine Streife den
33-jährigen Fahrer eines aus Polen kommenden Fahrzeugs an der
Stadtbrücke Frankfurt (Oder). Der Mann wurde von der




Staatsanwaltschaft Berlin mit zwei Haftbefehlen wegen Diebstahls
gesucht. Der Pole war in zwei verschiedenen Verfahren durch das
Amtsgericht Tiergarten zu insgesamt 2.850 Euro oder 190 Tagen
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Er konnte die ausstehende
Geldstrafe in Höhe von 2.760 Euro nicht bezahlen. Daher brachten ihn
Bundespolizisten zum Antritt seiner Restfreiheitsstrafe von insgesamt
184 Tagen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Der letzte Fahndungserfolg gelang den Beamten gegen 22:45 Uhr bei
der Überprüfung eines 38-Jährigen, der über die Stadtbrücke aus Polen
einreiste. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erließ im Jahr 2017
einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann. Der
Bulgare wurde durch das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld im Oktober
2016 zu einer Geldstrafe von 600 Euro bzw. 40 Tagen
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Zahlung seiner Restgeldstrafe
von 100 Euro sowie weiterer Verfahrenskosten konnte der 38-Jährige
seine Reise fortsetzen.




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- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
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Datum: 19.10.2018 - 14:48 Uhr
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