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Mainz - Hartenberg, zwei Tatverdächtige nach Vergewaltigung in Haft.

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz

ID: 2002118

(ots) - Am Samstag, 20.10.2018, sind zwei Beschuldigte einer
Vergewaltigung der Bereitschaftsrichterin beim Amtsgericht Mainz
vorgeführt worden, die gegen beide Personen Untersuchungshaft
anordnete.

Der Vorführung der beiden Beschuldigten sind umfangreiche
Ermittlungen der Kriminaldirektion Mainz vorausgegangen. Diese war am
Mittwoch, 17.10.2018, mit Einverständnis des Opfers, einer
34-jährigen Mainzerin, durch eine Ärztin der Uniklinik Mainz
verständigt worden.

Gegenüber der Polizei gab die geistig beeinträchtigte Geschädigte
an, im Laufe der vergangenen Woche einen 47-jährigen Iraner
kennengelernt zu haben. Mit diesem habe sich die junge Frau am Abend
des 16.10.2018 verabredet. In einer Grünanlage soll es dann zu einer
Vergewaltigung, an der auch ein Bekannter des Iraners, ein
18-jähriger Afghane beteiligt gewesen sein soll. Am Mittwochmorgen
suchte das Opfer einen Arzt auf, welcher sofort an die Uniklinik
verweist. Dort wird eine körperliche Untersuchung veranlasst, eine
Betreuung gewährleistet und die Polizei benachrichtigt.

Aufgrund der Angaben des Opfers sowie umfangreicher Ermittlungen
gelingt es der Kriminalpolizei Mainz, die beiden Tatverdächtigen zu
identifizieren und bereits am Freitag festzunehmen.

Der 47-jährige Iraner ist zurückliegend bereits wegen Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung sowie
Diebstahl polizeilich in Erscheinung getreten. Wegen des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz saß er zu Beginn des Jahres
fünfeinhalb Monate in Haft. Er reiste 2016 in das Bundesgebiet ein
und verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Er wurde in der Nähe
seiner Meldeanschrift festgenommen.

Der 18-jährige afghanische Staatsangehörige ist im September 2015
als sogenannter unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling in das




Bundesgebiet eingereist. Sein Asylantrag wurde im Februar dieses
Jahres abgelehnt. Er verfügt über eine befristete
Aufenthaltserlaubnis. Der 18-jährige ist bereits wegen Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung sowie einer
"Schwarzfahrt" polizeilich in Erscheinung getreten. Er konnte in Bad
Kreuznach festgenommen werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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Datum: 22.10.2018 - 17:02 Uhr
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