Geschäftsmann beschäftigt Zoll und Polizei
(ots) - Weil er mehrere Beitragsrechnungen zur
gesetzlichen Unfallversicherung mit einem Gesamtbetrag von rund 2300
Euro nicht beglichen hatte, beauftragte die betreffende
Berufsgenossenschaft das Hauptzollamt Lörrach die Forderungen bei
einem säumigen Unternehmer aus Weinheim im Wege der Vollstreckung
beizutreiben. Da der Mann auf Mahnungen und mehrere Aufforderungen,
sich in der Sache zu äußern, nicht angemessen reagiert hatte, wurde
schließlich eine Vollziehungsbeamtin des Hauptzollamts Lörrach damit
beauftragt, den Schuldner direkt wegen pfändbarer Gegenstände am
Wohnort aufzusuchen. Da der Mann wiederholt nicht angetroffen wurde,
wurde schließlich im März ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung
erwirkt. Weil der Schuldner wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz bereits polizeibekannt war, begleiteten zwei
Polizisten des örtlich zuständigen Reviers die Zöllnerin zur Wohnung,
zu der sie sich wegen erneuter Abwesenheit des Unternehmers Zutritt
verschaffte mussten. Neben reichlich Bargeld in einem Safe fanden
sich in der Wohnung auch Hinweise auf beträchtliche Kontenguthaben.
Zudem bewahrte der Mann im Safe zwei Kurzwaffen sowie Cannabis und
Haschisch auf. Die Waffen waren nicht im nationalen Waffenregister
eingetragen.
Die Zollbeamtin konnte ausreichend Bargeld zur Begleichung der
Forderung pfänden, so dass der Vorgang jetzt abgeschlossen werden
konnte. Die mutmaßlichen Verstöße gegen das Waffen - und
Betäubungsmittelgesetzt wurden von der Polizei weiterverfolgt. Der
Schuldner habe sich zum Zeitpunkt der Pfändung übrigens in
Südostasien aufgehalten.
Eine der vielen Aufgaben der Bundeszollverwaltung ist die
Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Mit einer eigenen
Vollstreckungsabteilung und Vollziehungsbeamten im Außendienst
verwirklichen die Zöllner bundesweit nicht nur eigene Forderungen
sondern auch solche z.B. der Arbeitsagenturen, Krankenkassen und
Berufsgenossenschaften. Auch direkt an den Grenzen können
ausländische Schuldner identifiziert und zur Zahlung herangezogen
werden. Der Zuständigkeitsbereich der Vollstreckungsabteilung des
Hauptzollamts Lörrach mit Sitz in Freiburg geht über den eigentlichen
Hauptzollamtsbezirk hinaus und erstreckt sich mit einer Fläche von
rund 17.400km² über den gesamten badischen Landesteil und einige
Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Antje Bendel
Mozartstr. 32
79539 Lörrach
07621/170 2200
07621/170 1090
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Datum: 23.10.2018 - 07:00 Uhr
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