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Medieninformation der Staatsanwaltschaft Trier;

Familiendrama in Trier-Süd am 21.10.2018

(Folgemitteilung zur Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Trier vom 21.10.2018)

ID: 2002510

(ots) - Die Ermittlungen zu dem tragischen Familiendrama in
Trier-Süd am frühen Sonntag-abend, das in einem Blutbad endete,
dauern an.

Inzwischen hat die Staatsanwalt-schaft Trier ein
Ermittlungsverfahren gegen den 63-jährigen Vater der 35-jährigen
Tochter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung
eingeleitet.

Hintergrund der Tat ist nach den bisherigen Erkenntnissen eine
schwere Erkrankung der Tochter, aufgrund derer sie in der
Vergangenheit wiederholt Selbsttötungsgedan-ken geäußert haben soll.
Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ergebnisse der von der
Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen geht die
Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 63-jährige Vater, der sich
zuvor aufopferungsvoll um seine Toch-ter gekümmert hatte, vor diesem
Hintergrund dazu entschloss, sowohl das Leben sei-ner Tochter als
auch sein eigenes zu beenden. Bei einem Besuch in der von seiner
Tochter allein bewohnten Wohnung in der Nikolausstraße fügte er
dieser mit einem Cuttermesser stark blutende, lebensgefährliche
Schnittverletzungen am Hals und eine Stichverletzung im
Oberkörperbereich zu. In der Annahme, seiner Tochter tödliche
Verletzungen zugefügt zu haben, rammte er sich anschließend selbst
ein Messer in die Brust, um sich selbst zu töten. Sowohl die Tochter
als auch der Vater überlebten jedoch ihre schweren Verletzungen. Sie
befinden sich inzwischen außer Lebensgefahr.

Da der Messerangriff auf die Tochter für diese nach den bisherigen
Erkenntnissen völlig überraschend erfolgte, so dass sie keine
Abwehrmöglichkeit gehabt haben dürf-te, liegen Anhaltspunkte für eine
heimtückische Begehungsweise vor. Die Staatsan-waltschaft hat daher
gegen den 63-jährigen Vater Haftbefehl wegen versuchten Mor-des und
gefährlicher Körperverletzung beantragt.




Er ist heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier
vorgeführt worden, der antragsgemäß Haftbefehl erlassen hat. Die
Ermittlungen zu den weiteren Einzelheiten des Geschehens und den
Hintergrün-den der Tat dauern an. gez. (Fritzen ) Leitender
Oberstaatsanwalt




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 23.10.2018 - 12:02 Uhr
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