Vorabmeldung zum Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen von Mittwoch, den 24.10.2018
(ots) - Fund einer Granate hat Auswirkungen auf
Autobahn, Bahn- und Flugverkehr - Neu-Isenburg/Zeppelinheim
(neu) Der Fund eines Blindgängers aus dem 2. Weltkrieg am späten
Dienstagabend in einem Waldstück zwischen Zeppelinheim und
Mörfelden-Walldorf beschäftigt aktuell Polizei und
Kampfmittelräumdienst. Die Entschärfung der Flakgranate ist für 11.10
Uhr vorgesehen. Die Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes haben
einen Gefahrenbereich mit einem Radius von 150 Metern um die
Fundstelle eingerichtet. Hierfür muss für die Dauer von etwa zehn
Minuten der Verkehr auf der benachbarten Autobahn 5 in beide
Richtungen angehalten werden. Von der Maßnahme werden ebenfalls der
Bahnverkehr zwischen Darmstadt und Frankfurt sowie der Flugverkehr am
Frankfurter Flughafen betroffen sein.
Offenbach, 24.10.2018, Pressestelle, Rudi Neu
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südosthessen
Geleitsstraße 124, 63067 Offenbach
Pressestelle
Telefon: 069 / 8098 - 1210
Fax: 069 / 8098 - 1207
Rudi Neu (neu) - 1212 oder 0173 591 8868
Andrea Ackermann (aa) - 1214 oder 0173 / 301 7834
Michael Malkmus (mm) - 1213 oder 0173 / 301 7743
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Anke Vitasek (av) - 1218 oder 0172 / 328 3254
E-Mail: pressestelle.ppsoh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Südosthessen - Offenbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2018 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2003152
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OF
Stadt:
Offenbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Vorabmeldung zum Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen von Mittwoch, den 24.10.2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).