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Terrorismus/ OK/ Sozialleistungsbetrug - Geringes Entdeckungsrisiko bei Vorlage von gefälschten Identitätsdokumenten bei deutschen Behörden

ID: 2003335

(ots) - BDK drängt auf intensive Fortbildung und
Sachausstattung der Beschäftigten sowie eine bessere Vernetzung mit
der Polizei

In Zeiten einer blühenden, technisch versierten und
deliktsübergreifend aufgestellten Schleusungsindustrie und der damit
verbundeneren Massenmigration kommt der sicheren
Identitätsfeststellung dieser "Reisenden" für die aufnehmenden
Staaten eine überragende Bedeutung zu. Da eine sichere
Identitätsfeststellung an den EU-Außengrenzen immer noch in weiter
Ferne ist und polizeiliche Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen
allenfalls stichprobenartig erfolgen, gilt es den Fokus vermehrt auf
die vielschichtig und föderal organisierten überwiegend kommunalen
Behörden zu richten.

Dazu der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke: "Die Feststellung der
Identität von Ausländern und die damit verbundene notwendige Prüfung
der vorgelegten Identitätsdokumente auf Echtheit erfolgt in vielen
deutschen Behörden suboptimal. Hiervon sind insbesondere die
Einwohnermeldeämter und die kommunalen Ausländerbehörden, aber auch
der Zoll betroffen."

Dies liegt nicht an der mangelnden Leistungsbereitschaft der
Beschäftigten, sondern scheitert häufig am fehlenden
Aufgabenverständnis, dem damit verbundenen Willen hier entsprechende
und vor allem adäquat besoldete Personalressourcen einzusetzen und an
einem völlig unzureichenden Aus- und Fortbildungsangebot.
Verschärfend kommt eine oftmals fehlende oder nicht ausreichende
technische Ausstattung zur Überprüfung von Echtheitsmerkmalen in
Dokumenten hinzu. Auch die unzureichende Vernetzung dieser Behörden,
inklusive des Zolls mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
und den mobilen Kontrolleinheiten (KEV), mit der Polizei und den
polizeilichen Daten- und Fahndungssystemen erleichtern den
Identitätsbetrug enorm.





So bestätigen z.B. polizeiliche Erkenntnisse aus diversen
Ermittlungsverfahren, dass sich angeblich freizügigkeitsberechtigte
Personen, in Wirklichkeit jedoch Drittstaatsangehörige, tausendfach
in Deutschland anmelden und die hierzu vorgelegten Dokumente nicht
als Urkundenfälschungen auffallen. Auf Basis dieser falschen
Dokumente werden dann echte Dokumente und Rechtstatsachen wie z.B.
Anmeldungen, Eheschließungen mit Drittstaatsangehörigen (es gilt dann
auch für diese ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht) geschaffen.
Mischke abschließend: "Dies alles führt in der Folge zu einer hohen
Dunkelziffer von unerlaubt aufhältigen Personen im Bundesgebiet und
verursacht erhebliche Schäden an den deutschen Sozialsystemen."

Daher empfiehlt der BDK folgende Maßnahmen:

- Einführung einer verbindlichen Weiterbildung
"Urkundenkriminalität" für alle mit Urkunden be-trauten
Beschäftigten der Ausländer-/Einwohner-/ Sozial- und
Standesämter sowie des Zolls
- Anschaffung der damit verbundenen technischen Mindestausstattung
- Schaffung und Förderung eines behördenübergreifenden Netzwerks
"Identitätsbetrug" unter Einbeziehung der zuständigen
Polizeibehörden und Vereinbarung gemeinsamer Standards




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Verband Bundespolizei
Telefon: +49 0174 3247916
E-Mail: presse(at)bdk.de
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Datum: 24.10.2018 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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