Abkürzen oder nicht...???
(ots) -
Bei der Polizei in Lauterecken haben sich in den letzten Tagen
Verkehrsteilnehmer über die Nutzung von "Abkürzungen" erkundigt.
Können Wege, die für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind zur
Umgehung der baustellenbedingten Vollsperrung auf der B 420 genutzt
werden?
"Die Antwort", so der Leiter der Polizeiinspektion, "ist einfach: Die
Verkehrsbehörde hat keine Ausnahmegenehmigung erteilt und somit sind
alle Beschilderungen rechtskräftig und damit zu beachten!"
Mit Verkehrskontrollen ist zu rechnen, da bereits Konflikte zwischen
Fußgängern und Autofahrern gemeldet wurden. Die "Abkürzungen" sind
nicht eingerichtet für den motorisierten Verkehr.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
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Datum: 24.10.2018 - 16:43 Uhr
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