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Viele Verstöße bei Sprinter- und Gefahrgutkontrolle

ID: 2004167

(ots) -
Viele Verstöße bei Sprinter- und Gefahrgutkontrolle

In Zusammenarbeit mit dem Service-Team-Gefahrgut des Ordnungsamtes
der Stadt Gießen führte der Regionale Verkehrsdienst Gießen am
Mittwoch (24. Oktober) auf dem Parkplatz "Amtmannsmühle" der
Gemarkung Biebertal eine Kontrolle von Kleintransportern (Sprintern)
durch. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf dem Bereich der
Ladungssicherung in Verbindung mit dem Transport von Gefahrgütern.
Die eingesetzten Kontrollkräfte überprüften insgesamt 23 Fahrzeuge,
darunter befanden sich 20 Transporter der 3,5t-Klasse sowie 3 Laster
mit einer Tonnage bis 18 t.

Die Kräfte beanstandeten 10 Fahrzeuge und Fahrzeugführer, davon
verstießen einige sogar mehrfach gegen rechtliche Bestimmungen. In
fünf Fällen war der Fahrer nicht angeschnallt, fünfmal führten die
Fahrer keine Tageskontrollblätter oder Fahrzeugpapiere mit und
siebenmal hielten die Kontrollierten die vorgeschriebene
Ladungssicherung sowie gefahrgutrechtliche Bestimmungen nicht ein.
Die Beamten fertigten außerdem fünf Mängelanzeigen wegen technischer
Mängel oder fehlender Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Warndreieck,
Verbandskasten sowie Warnweste.

Bei einem kontrollierten Transporter befand sich eine Gasflasche
völlig ungesichert und freistehend auf der Ladefläche. Den Fahrer als
auch den Halter erwartet nun eine Anzeige. Anders als beim
Nichtgefahrgut bewegen sich die Bußgelder bei Gefahrgut dabei jeweils
im dreistelligen Bereich.

Einem weiteren Transporter musste die Weiterfahrt zunächst
untersagt werden. Er verfügte weder über ein geeignetes
Ladungssicherungsnetz noch über den bei Transport von Gefahrgut
vorgeschriebenen Feuerlöscher. Erst nachdem ein Firmenangehöriger
einen Feuerlöscher sowie ein entsprechendes Netz an die
Kontrollstelle brachte, durfte der Fahrer nach erfolgter Sicherung




seine Fahrt fortsetzen.

Ein zunächst unscheinbar wirkender weißer Sprinter erwies sich
kurz vor Ende der Kontrolle noch als "Volltreffer". Der Fahrer konnte
keinen Fahrzeugschein sowie die erforderlichen Tageskontrollblätter
zur Überprüfung seiner Lenk- und Ruhezeiten vorweisen. Bei der
Überprüfung der Ladung fielen den Kontrollierenden nach Öffnen der
Hecktüren mehrere leere Kunststofffässer entgegen (Foto). Die gesamte
Ladefläche war mit diesen Kunststofffässern in "loser Schüttung"
beladen, das heißt, die Fässer lagen alle wild durcheinander auf der
Ladefläche herum. Im hinteren Bereich befanden sich noch einige
Pappkartons mit verbrauchten Lithiumbatterien, auch ungesichert.
Überall auf dem Boden und in sämtlichen Ritzen und Öffnungen standen
einzelne größtenteils beschädigte Lithiumbatterien. Wie sich
herausstellte, fuhr der Fahrer im Auftrag seiner Firma
Verbrauchermärkte und Firmen an und tauschte dann volle
Sammelbehälter für Lithiumbatterien (Fässer oder Kartons) gegen
entsprechendes Leergut aus. Ladungssicherung war offenbar dabei - wie
sich zeigte- leider überhaupt kein Thema. Den Fahrzeugführer, sowie
den Halter erwarten nun entsprechende anzeigen nach dem
Gefahrgutrecht.

Sabine Richter




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Datum: 25.10.2018 - 12:22 Uhr
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