Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss - Berufskraftfahrer muss Führerschein abgeben
(ots) - Ein Fahrschüler musste gestern live miterleben,
unter welchen Umständen man als Kraftfahrer auf keinen Fall am
Straßenverkehr teilnehmen darf.
Am gestrigen Mittwochnachmittag fuhr auf der Bundesstraße 217 in
der Ortsdurchfahrt Hachmühlen ein Sattelzug auf einen Pkw auf.
Verletzt wurde offenbar niemand. Jedoch stand der Sattelzugfahrer
unter Alkoholeinfluss.
Der 53-jährige Fahrer des Sattelzuges aus dem Landkreis Mettmann
(NRW) befuhr gegen 15:10 Uhr die B 217 von Hameln in Richtung
Hannover. In der Ortsdurchfahrt Hachmühlen fuhr der Sattelzug auf das
Heck eines VW Golf (Fahrschulwagen) auf, der an der Einmündung zur
Bundesstraße 442 Richtung Bad Nenndorf (Auf der Laake) vor einer
roten Ampel anhalten musste.
Der 57-jährige Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz im VW Golf und der
61-jährige Fahrschüler auf dem Fahrersitz blieben nach jetzigem
Kenntnisstand genauso unverletzt wie der Sattelzugfahrer.
Der Sachschaden wird auf 8000 Euro geschätzt.
Die Polizeibeamten vom Polizeikommissariat Bad Münder konnte
während der Unfallaufnahme erste Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit
beim Sattelzugfahrer erkennen. Ein Alkoholtest ergab bei ihm eine
Atemalkoholkonzentration von über 0,6 Promille. Dem 53-Jährigen
wurden Blutproben entnommen. Der mitgeführte Führerschein wurde
einbehalten. Außerdem besteht bei ihm der Verdacht einer Übermüdung.
Daher wurden die Fahrerdaten aus dem digitalen Kontrollgerät der
Zugmaschine gesichert. Eine Auswertung der Daten, aus der die
Einhaltung von vorgeschriebenen Ruhezeiten hervorgeht, steht noch
aus.
Dem Berufskraftfahrer droht nun der Entzug der Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Polizeikommissariat Bad Münder
Jens Petersen
Telefon: 05042/9331-0
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-muender.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 25.10.2018 - 15:00 Uhr
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