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Waldkirch: Rollerdiebeüberführt - Serie geklärt / Vörstetten: Autofahrer zückt Schreckschusswaffe / Waldkirch: Vorsicht bei ausländischem Führerschein

ID: 2005065

(ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (3 Meldungen)

Waldkirch: Rollerdiebe überführt - Serie geklärt

Insgesamt neun Roller waren im Verlauf der letzten Wochen im Raum
Waldkirch entwendet worden. Durch Ermittlungen der Polizei und
Hinweise aufmerksamer Zeugen konnte die Serie zwischenzeitlich
geklärt werden. Verantwortlich für die Taten sind vier Jugendliche
aus dem hiesigen Raum, die in wechselnder Besetzung unterwegs waren.
Nachdem sie die Schlösser der Kleinkrafträder aufgebrochen und die
Zündung kurzgeschlossen hatten, waren sie mit ihnen eine Zeitlang
gefahren und hatten sie anschließend dann teilweise in die Elz
geworfen. Sie sehen sich nun mit einem Strafverfahren wegen
mehrfachen Diebstahls in besonders schwerem Fall, unbefugter
Ingebrauchnahme von Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis
konfrontiert.

Vörstetten: Autofahrer zückt Schreckschusswaffe

Am Donnerstag, gegen 15:50 Uhr, fuhren nach derzeitigem
Erkenntnisstand der Polizei zwei Autos auf der B3 zunächst
hintereinander her von Freiburg kommend bis an die Abfahrt
Vörstetten/Gundelfingen. Weil der eine den anderen bei einem - für
diesen knapp empfundenen - Überholvorgang geschnitten hat, zog dieser
im Anschluss bei nächster Gelegenheit eine Faustfeuerwaffe und
richtete diese auf den Fahrer des anderen Wagens. Zuvor soll es auch
zu beleidigenden Gesten gekommen sein. Die verständigte Polizei war
schnell vor Ort und konnte die beiden Autos und deren Fahrer stellen.
Es stellte sich heraus, dass die gezogene Faustfeuerwaffe "zumindest"
keine "scharfe" Schusswaffe, sondern eine Schreckschusswaffe war. Wem
nun welches Fehlverhalten vorzuwerfen sein wird und ob diese Aktion
dazu führen wird, dass der junge Mann, der die Waffe zog, seine
Fahrerlaubnis verlieren wird, sollen die Ermittlungen der Polizei
zeigen.





Waldkirch: Vorsicht bei ausländischem Führerschein

Wer aus dem Ausland kommt, einen Führerschein hat und sich länger
in Deutschland aufhält, oder einen Wohnsitz in Deutschland begründet,
muss sich darum kümmern, ob seine ausländische Fahrerlaubnis auch in
Deutschland ihre Gültigkeit hat. Eine grundsätzliche und für alle
möglichen Konstellationen zutreffende Aussage ist leider nicht ganz
einfach möglich, da es auf die Aufenthaltszeit und auch auf das Land,
in welchem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, ankommt. Die Polizei
bietet an, sich bei ihr, oder auch bei der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. Immer wieder muss die Polizei
völlig überraschte Autofahrerinnen und Autofahrer mit ausländischen
Führerscheinen zur Anzeigen bringen, weil diese den jeweiligen
Inhaber in Deutschland nicht (mehr) zum Fahren in Deutschland
berechtigen.

uh / rb / wr




Medienrückfragen bitte an:
Walter Roth
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 882-1013
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 26.10.2018 - 13:11 Uhr
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