HL-OH /
1,81 Promille, 2,35 Promille und 1,53 Promille
(ots) - Polizeibeamte in Lübeck und Ostholstein
kontrollierten drei Fahrzeugführer. Alle waren alkoholisiert. Die
Promillewerte sind nicht unerheblich. 1. Am Donnerstagmorgen (25.10.)
erhielten Polizeibeamte des 3. Polizeireviers Lübeck den Hinweis,
dass offensichtlich ein Lkw-Fahrer alkoholisiert sein sollte. Die
Beamten kontrollierten den 49-jährigen Mann im Lübecker
Glashüttenweg. Er leistete einen freiwilligen Test und dieser ergab
einen vorläufigen Promillewert von 1,53 Promille. Zeugen gaben an,
dass sie zuvor den Mann fahrend gesehen hatten. Dieses deckte sich
mit den elektronischen Fahrtaufzeichnungen. Dem Mann wurde eine
Blutprobe abgenommen und der Führerschein beschlagnahmt. Der Lkw
musste stehen bleiben.
2. Gegen 20:30 Uhr stellten Beamte der Polizeistation Grömitz in
der Dorfstraße in Beusloe einen Golfcaddy auf dem Gehweg fahrend
fest. Der Fahrer hielt als Beleuchtung eine Taschenlampe und steuerte
mit der anderen Hand den Caddy.
Bei der Überprüfung des 48-jährigen Ostholsteiners wurde
Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test ergab 2,35
Promille als vorläufigen Wert. Dieses hatte eine Blutprobenentnahme
zur Folge. Zudem hätte der Caddy ein Versicherungskennzeichen haben
müssen, damit er im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden kann.
3. Gegen 02.30 Uhr des heutigen Freitags (26.10.) kontrollierten
Beamte des 1. Polizeireviers Lübeck in der Schwartauer Allee den
38-jährigen Fahrer eines Ford Ka. Er war den Beamten zuvor
aufgefallen, wie der Lübecker mit 35-40 km/h fuhr und mehrfach ohne
ersichtlichen Grund auf freier Strecke unmotiviert bremste. Auch hier
wurde Atemalkoholgeruch feststellt und der freiwillig Test ergab als
vorläufigen Wert 1,81 Promille. Die Folge war eine
Blutprobenentnahme. Eine Fahrerlaubnis ist nicht vorhanden, so dass
ein Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
ergänzend dazukommt.
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Datum: 26.10.2018 - 13:54 Uhr
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