Geister-Radfahrer verursacht einen Unfall
(ots) - Wie wichtig es ist, sich auch als Fahrradfahrer
an die Straßenverkehrsordnung zu halten, zeigt ein Unfall zwischen
zwei Radfahrern. Dieser hat sich am Donnerstag, den 25. Oktober,
gegen 7:00 Uhr morgens, ereignet. Ein 41-jähriger Fahrradfahrer war
auf dem Radweg an der Weseler Straße in Richtung stadtauswärts
unterwegs - jedoch in falscher Fahrtrichtung. Ein großer Fehler, wie
sich herausstellte. Denn auf dieser Spur kam ihm ein 73-jähriger
Fahrer entgegen, der den Geister-Radfahrer zu spät bemerkte und
deshalb nicht mehr auf den Gehweg ausweichen konnte. Als beide in
gleicher Höhe waren, touchierten sich die Räder. Dadurch geriet der
ältere Herr ins Straucheln, stürzte in eine Hecke neben dem Gehweg
und verletzte sich leicht. Für den unachtsamen Geisterfahrer bedeutet
das nun, dass er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem
Verkehrsunfall wird verantworten müssen.
Die Polizei appelliert deshalb an alle Radfahrer den Radweg nur
auf der rechten Seite in Fahrtrichtung zu nutzen. Auf der linken
Seite darf man nur dann fahren, wenn der Radweg durch ein
entsprechendes Schild gekennzeichnet ist. Übrigens: Wird ein
Radfahrer auf dem Radweg in falscher Richtung erwischt, droht ein
Verwarngeld von 20 Euro.
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Datum: 26.10.2018 - 13:50 Uhr
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