0695: --Schaurig-schöne Halloweenhinweise der Polizei--
(ots) -
-
Ort: Bremen
Zeit: 31.10.18
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder
Halloween: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von
Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder
kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird
beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit
Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind
harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.
Wer zum Beispiel einen Briefkasten in Brand setzt, begeht eine
Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe
"verschönert" muss mit einer Strafe rechnen. Wer Sachen beschädigt
oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, begeht sogar eine
gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint sind damit z.B. Parkbänke
oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen. Diese Taten
werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet. Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden
kommen könnten, sollten absolut tabu sein.
Die Polizei Bremen wünscht allen viel Spaß beim Feiern und
Sammeln von Süßigkeiten. Auch wir werden in der Halloweennacht
möglicherweise als Geisterjäger oder Hexenbändiger unterwegs sein.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2018 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2005782
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 0695: --Schaurig-schöne Halloweenhinweise der Polizei--"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).