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Kreis Soest - Halloweenstreiche: nicht immer harmlos

ID: 2006067

(ots) - In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1.
November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch
im Kreis Soest Halloween gefeiert. Kinder ziehen gruselig verkleidet
von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will
oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird
beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit
Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind
harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen. Wenn
fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln
mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung.
Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen
werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen.
Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hinzu
kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen. Zwar
können Kinder bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt
werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon
Siebenjährige oder - bei Verletzung der Aufsichtspflicht - die
Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, zur
Verantwortung gezogen werden. "Es ist wichtig, dass Eltern ihre
Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht, was eine
Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen", betont
Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes.




Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Telefon: 02921 - 9100 5300
E-Mail: pressestelle.soest(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest

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Datum: 29.10.2018 - 07:40 Uhr
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