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Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit

ID: 2006388

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Oktober 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Jena
Anklage gegen

den 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Alexander B.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Alexander B. stand im Zeitraum März 2016 bis Anfang Mai 2018 in
Kontakt mit einem Angehörigen des jordanischen Geheimdienstes. Er
übermittelte Informationen über die DIK-Moschee in Hildesheim sowie
über mehrere in Deutschland lebende Personen, vorwiegend deutsche
Staatsangehörige. Hierbei handelte es sich zum einen um Erkenntnisse
zu Angehörigen aus dem salafistischen Spektrum, die nach Einschätzung
des Angeschuldigten in den "Dschihad" nach Syrien ziehen wollten oder
aber bereits dorthin ausgereist waren. Zum anderen gab der
Angeschuldigte Informationen über Personen weiter, denen er Kontakte
zur "Hamas" oder zu den "Muslimbrüdern" und Geldwäschegeschäfte in
den palästinensischen Autonomiegebieten zuschrieb.

Die Hildesheimer DIK-Moschee war von dem Verein "Deutschsprachiger
Islamkreis Hildesheim e.V." (DIK) betrieben worden. Der Verein ist am
14. März 2017 vom Niedersächsischen Innenministerium verboten worden.

Der Angeschuldigte wurde am 7. August 2018 festgenommen (vgl.
Pressemitteilung Nummer 44 vom 8. August 2018) und befindet sich seit
dem Folgetag in Untersuchungshaft.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 29.10.2018 - 11:32 Uhr
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