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Festnahme wegen des Verdachts der Begehung eines Kriegsverbrechens

ID: 2006419

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 26. Oktober 2018
beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 26- jährigen afghanischen Staatsangehörigen Ahmad Zaheer D.

erwirkt. Der Beschuldigte war tags zuvor (25. Oktober 2018) im
Landkreis Ebersberg vorläufig festgenommen worden. Zudem war dort die
Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinsam mit anderen
drei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam
und unmenschlich behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25
Abs. 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmad Zaheer D. war Offizier in den afghanischen Streitkräften. In
deren Auftrag verhörte er in Afghanistan drei gegnerische Kämpfer,
die zuvor gefangen genommen worden waren. Während ein mit einem
Sturmgewehr bewaffneter Angehöriger der afghanischen
Sicherheitskräfte die Vernehmung absicherte, befragte und
misshandelte der Beschuldigte zusammen mit einer weiteren Person die
Gefangenen. Dabei gingen sie arbeitsteilig vor. Der Beschuldigte
selbst zog einen der Gefangenen an den Haaren und schlug zu. Die
zweite Verhörsperson versetzte einem der Gefangenen wuchtige Schläge
mit einem Plastikrohr. Zudem stieß er einen anderen Gefangenen um und
schlug anschließend mehrfach auf ihn ein.

Der Beschuldigte wurde am 26. Oktober 2018 dem Ermittlungsrichter
des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den
Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 29.10.2018 - 11:54 Uhr
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