Deutsch-schweizerisches Fahndungsteam nimmt Gesuchten fest
(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte
gestern Mittag ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam, bestehend
aus Bundespolizei und Schweizer Grenzwachtkorps, einen 59-jährigen
Mann im Bahnhof Singen.
Im Rahmen der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen wurde
festgestellt, dass gegen den Mann im polizeilichen Fahndungsregister
in Deutschland ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Ulm vorlag.
Hintergrund war, dass das Amtsgericht Ulm den Mann in diesem Jahr
rechtskräftig wegen Leistungserschleichung ("Schwarzfahrens") zu
einer Geldstrafe in Höhe von 900.- EUR verurteilt hatte. Der
Verurteilte hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt und ist
dann unbekannten Aufenthalts gewesen. Daher erließ die
Staatsanwaltschaft schließlich den Vollstreckungshaftbefehl.
Auch gestern bezahlte der Mann die geforderte Geldstrafe nicht, so
dass er am Nachmittag zur Verbüßung einer 90-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe seitens der Bundespolizei in eine
Justizvollzugsanstalt im Landkreis Konstanz gebracht worden ist.
Werle
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Datum: 29.10.2018 - 16:58 Uhr
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