Kokain im Handschuhfach /
Rauschgiftspürhund Elvis zeigt den Zöllnern das Versteck
(ots) - Am späten Abend des 17.10.2018 kontrollierten
Beamte des Hauptzollamts Bielefeld an der Kanalstraße in Bad
Oeynhausen ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer gab
an, auf der Heimreise aus den Niederlanden zurück nach Tschechien zu
sein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder
sonstigen verbotenen Gegenständen verneinten Fahrer und Beifahrer.
Dennoch entschieden die Zöllner, das Fahrzeug mit Hilfe des
vierbeinigen Kollegen Elvis genauer zu untersuchen. Der
Rauschgiftspürhund zeigte den Beamten, dass sie das Handschuhfach und
die Handtasche unter die Lupe nehmen sollten. Zum Vorschein kam in
der Handtasche ein Briefchen und im Handschuhfach eine Tüte mit
weißem Pulver. Der durchgeführte Rauschgiftschnelltest ergab, dass es
sich um Kokain handelte. Auf dem Schwarzmarkt hätte diese Menge für
ca. 37.000 Euro verkauft werden können. Fahrer und Beifahrer wurden
in das Polizeigewahrsam nach Minden überführt. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft erging gegen beide Personen
Untersuchungshaftbefehl. Die weiteren Ermittlungen führt das
Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Bielefeld.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Pressesprecherin
Kirsten Schüler
Telefon: 0521-3047-1090
E-Mail: presse.hza-bielefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.10.2018 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2007451
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kokain im Handschuhfach /
Rauschgiftspürhund Elvis zeigt den Zöllnern das Versteck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).