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"Gleisüberschreiter" landet im Gefängnis

ID: 2007589

(ots) - Es begann mit einer unerlaubten Gleisüberschreitung
und endete im Gefängnis. Dazwischen stellten Bundespolizisten noch
zwei Diebstahlshandlungen und den unerlaubten Besitz von
Betäubungsmitteln fest. Aber von vorn: Am Montag, dem 29. Oktober
2018 bemerkte eine Streife der Bundespolizei einen Mann, der gegen
11.00 Uhr mit einem Fahrrad die Gleise am Haltepunkt Halle Südstadt
überquerte. Nachdem er die Bundespolizisten bemerkte, trat der
29-jährige Mann die Flucht an. Dies nützte ihm allerdings nicht viel,
denn die Bundespolizisten stellten ihn kurze Zeit später in der Nähe
eines Supermarktes. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner
Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der
"Gleisüberschreiter" gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde: Zum
einen bestand gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes
Halle wegen einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Zum anderen
wurde er durch das Amtsgericht Halle wegen mehrfachen Erschleichens
von Leistungen zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Daraufhin nahmen die
Bundespolizisten den Mann fest. Bei der sich anschließenden
Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Sachen fanden die
Bundespolizisten entwendete Lebensmittel des Supermarktes sowie eine
geringe Menge an Crystal und eine Crack-Pfeife. Zudem bemerkten sie,
dass bei seinem Fahrrad die entsprechende Rahmennummer entfernt
wurde. Da der Mann keinen Eigentumsnachweis für das Rad erbringen
konnte und in der Vergangenheit bereits als Fahrraddieb polizeilich
registriert war, wurde das Fahrrad mit den Lebensmitteln und den
Betäubungsmitteln sichergestellt. Der Mann wurde dem zuständigen
Haftrichter vorgeführt. Dieser hob den Untersuchungshaftbefehl auf.
Da er die Geldstrafe des zweiten Haftbefehls nicht zahlen konnte,




übergaben ihn die Bundespolizisten dennoch an die
Justizvollzugsanstalt Halle, wo er die nächsten 90 Tage verbleiben
wird. Hinzu kommen weitere Anzeigen wegen der unerlaubten
Gleisüberschreitung, den beiden Diebstählen und den Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz.




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Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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Datum: 30.10.2018 - 14:30 Uhr
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