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18-Jähriger flüchtet vor Polizeikontrolle

ID: 2008249

(ots) - Die "Führerschein-Karriere" eines jungen
Mannes aus dem Landkreis hat am Dienstag ein Ende gefunden, noch
bevor sie überhaupt angefangen hat. Der 18-Jährige wollte sich am
späten Abend vor einer Verkehrskontrolle drücken und lieferte sich
eine etwa zehnminütige Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Dabei kam es
auch zur Kollision mit einem Streifenwagen. Verletzt wurde aber
niemand. Es blieb bei Blechschäden.

Gegen halb 12 waren Polizeibeamte während einer Streifenfahrt auf
der Landstraße zwischen Otterberg und Otterbach auf einen Pkw
aufmerksam geworden, der ihnen entgegenkam. Der Grund: An dem Pkw war
ein Scheinwerfer defekt, und der Wagen trug kein (erkennbares)
Kennzeichen. Die Streife wendete daraufhin und folgte dem Auto.

In Höhe des Parkplatzes Geisenmühle bemerkte der Fahrer offenbar
seine "Verfolger" und gab Gas. Mit Geschwindigkeiten bis zu 150 km/h
ging die Fahrt über die L387 bis nach Erlenbach. Im Ort bremste der
Pkw-Fahrer unvermittelt, so dass es zu einem Zusammenstoß mit dem
Funkstreifenwagen kam. Danach setzte der Mann seine Fahrt zunächst
fort, kurz darauf stoppte er dann aber seinen Wagen und stellte sich
den Polizisten.

In einer ersten Befragung gab der 18-Jährige an, dass der Pkw
seinem Großvater gehöre, aber schon seit längerer Zeit außer Betrieb
gesetzt und weder zugelassen noch versichert sei. Das verwendete
Saisonkennzeichen - das nur bis Februar 2018 gültig war - habe er
sich irgendwoher besorgt. Er selbst besitze auch keine gültige
Fahrerlaubnis.

Zudem räumte der junge Mann ein, vor wenigen Tagen Cannabis
konsumiert zu haben. Ein Schnelltest bestätigte seine Angaben und
reagierte positiv auf den Wirkstoff THC.

Gegen den 18-Jährigen wird deshalb unter anderem wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinfluss, Verstoß gegen das




Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Auch
die Flucht vor der Polizeikontrolle - also das Missachten der
Sondersignale und der Aufforderung anzuhalten - stellt nach der
Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf den
18-Jährigen kommen also strafrechtliche und ordnungsrechtliche
Konsequenzen zu. | cri




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Telefon: 0631-369-1080
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Datum: 31.10.2018 - 14:11 Uhr
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