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Zoll führt Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch

Mehr als 100 Beamte im Einsatz

ID: 2008466

(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Karlsruhe, mit ihren Standorten in Ludwigshafen,
Heidelberg, Karlsruhe und Rastatt, führte am letzten Wochenende eine
Schwerpunktprüfung in Sachen illegale Beschäftigung im Bereich des
Friseurhandwerks durch. Insgesamt wurden 187 Objekte geprüft und 474
Personen einer Befragung unterzogen. In 108 Fällen wurde Einsicht in
die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden 12 Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz aufgedeckt und 3 Delikte von illegaler
Ausländerbeschäftigung ermittelt. Bei letzterem wurden u.a. 2
Asylbewerber ohne die nötigen Arbeitspapiere festgestellt, gegen
deren Arbeitgeber noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
wurde. In 10 Fällen fand ein sogenannter Leistungsmissbrauch statt,
d.h. Personen welche im Bezug von Sozialleistungen stehen, gingen
einer Beschäftigung nach, ohne dies rechtzeitig dem Leistungsträger
anzuzeigen. Bei 45 Sachverhalten muss eine weitergehende Überprüfung
zeigen, ob auch hier gegen Rechtsnormen verstoßen wurde. Durch das
Finanzamt Karlsruhe wurden bei mehreren Objekten Kassenüberprüfungen
durchgeführt. Auch hier stehen Ergebnisse noch aus, da die Daten
zuerst ausgewertet werden müssen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Jens Sprenger
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: Jens.Sprenger(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 01.11.2018 - 07:00 Uhr
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