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Bewährungsstrafe für Unternehmer aus dem Erzgebirgskreis

- Mehr als 130.000 Euro Schaden für die Sozialkassen durch die Beschäftigung von sogenannten Scheinselbständigen -

ID: 2008640

(ots) - Bereits Ende August wurde ein 40 -
jähriger Geschäftsführer eines Fuhrunternehmens aus dem
Erzgebirgskreis vom Amtsgericht in Chemnitz zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.

Dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten konnte in der
Hauptverhandlung u.a. nachgewiesen werden, dass der von August 2010
bis Dezember 2012 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese
ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Stattdessen traten die
für das Unternehmen tätigen Beschäftigten als Subunternehmer auf.
Durch die Beschäftigung dieser Arbeitnehmer als sogenannte
"Scheinselbständige" entstand den Sozialkassen ein Schaden von mehr
als 130.000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Guido Wollenhaupt
Telefon: 0361/60176-116
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 01.11.2018 - 11:00 Uhr
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