Laserpointer schädigt Augenlicht eines Kindes
(ots) - Am 19.10.2018 wurde ein 13-Jähriger durch ein
anderes Kind mit einem Laserpointer derart geblendet, dass der Junge
bleibende Schäden an einem Auge erlitt. Die Tat ereignete sich im
Bereich des Herbstfeuers in Schwerin-Wüstmark. Der geschädigte Junge
berichtete, dass ein anderes Kind mit einem Laserpointer hantierte,
der grünes gebündeltes Licht ausstrahlte.
Die Polizei möchte wissen, ob es weitere Geschädigte oder Zeugen
dieses Vorfalls gibt. Die Tat fand am 19.10.18 zwischen 20.00 und
20.30 Uhr statt. Hinweise tagsüber bitte an 0385/5180-3004 oder über
die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de
Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen
der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf
eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht in
Sekundenbruchteilen die Netzhaut und kann sie wie im aktuellen Fall
ernsthaft verletzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Steffen Salow
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 01.11.2018 - 14:12 Uhr
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