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1.000 Euro Geldstrafe für Frau aus Osnabrück;

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 2008970

(ots) -
Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück eine
Leistungsbezieherin aus Osnabrück zu einer Geldstrafe in Höhe von
1.000 Euro verurteilt.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte die 34-Jährige Einkommen aus
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Entgegen ihrer
Verpflichtung zeigte sie der Agentur für Arbeit ihren Verdienst
jedoch nicht an. So konnte sie 177 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht
kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger
(Agentur für Arbeit Osnabrück) der Angeklagten auf die Schliche. EDV
- unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten
Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau
zeitgleich Arbeitslosengeld I und Lohn von ihrem Arbeitgeber bezog,
nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich
zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft
führte.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Die Agentur für Arbeit hat die ausgezahlten Beträge inzwischen
zurückgefordert.

"Neben der Zahlung der Geldstrafe hat die Verurteilte außerdem die
Kosten des Verfahrens zu tragen", so Christian Heyer, Pressesprecher
des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.11.2018 - 07:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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