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"Kontrolle ist besser" - Bilanz der Bundespolizei zu den seit dem Frühsommer bundesweit erlassenen Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen.

ID: 2009630

(ots) -
Potsdam, 2. November 2018.

Die Bundespolizei hat seit Ende Mai 2018 vor dem Hintergrund
zunehmender Messer- und anderer Gewaltattacken mit gefährlichen
Gegenständen auf Bahnhöfen insgesamt -14- temporäre
Polizeiverfügungen zur Gefahrenabwehr erlassen und durchgesetzt. Die
Verbote zum Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen
(Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) bezogen sich
jeweils auf verschiedene Bahnhöfe bzw. Haltepunkte oder
Streckenverläufe in mehreren Bundesländern.

Die Maßnahmen erfolgten im Einzelnen im bahnpolizeilichen
Aufgabenbereich der Bundespolizei in Hamburg, Nürnberg, Frankfurt am
Main, Berlin, Dortmund, Magdeburg, Köln, Halle (Saale), Bad Soden,
Saarbrücken und Düsseldorf (zu den genauen Zeiten, Orten und zur
Dauer siehe Anlage). Seit dem 1. November 2018 gilt für den Bereich
Berlin zudem ein bis zum 31. Januar 2019 befristetes Mitführverbot
von gefährlichen Werkzeugen (über das gesetzliche Waffenverbot
hinaus). Es gilt jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und
von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70238/4092984).

Bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügungen durch Kräfte der
Bundespolizei wurden bislang insgesamt ca. 4.000 Personen
kontrolliert. Dabei wurden -116- Verstöße gegen das jeweilige
Waffenverbot festgestellt.

Bei den bundespolizeilichen Einsatzmaßnahmen zur Durchsetzung der
Mitführverbote von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen
stellte die Bundespolizei zahlreiche Messer, Schlagstöcke,
Schlagringe, aber auch Reizgas und Metallstangen bei kontrollierten
Personen fest. Zudem registrierten die Einsatzkräfte eine Vielzahl
von Straftaten und Fahndungsausschreibungen, z. B. Haftbefehle. Gegen
-36- Personen wurden zur Durchsetzung der Verbote Zwangsgelder




festgesetzt.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann,
dazu: "Polizeiliche Präsenz macht brav! Die Gewalttaten mit
gefährlichen Gegenständen haben zugenommen. Trauriger Höhepunkt war
die Tötung einer jungen Frau und ihrer einjährigen Tochter am
S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg am 12. April dieses Jahres. Die
durch die Bundespolizei seit einem halben Jahr erlassenen temporären
Polizeiverfügungen zum Verbot des Mitführens von Waffen und anderen
gefährlichen Werkzeugen auf Bahnhöfen der DB AG sind im Interesse des
Schutzes von Leib und Leben von Fahrgästen, Personal der DB AG und
auch der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei
notwendig. Mit diesen polizeilichen Verbotsverfügungen kann die
Bundespolizei zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf
dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, über die
Regelungen des Waffengesetzes hinaus, das Mitführen von gefährlichen
Gegenständen einschränken bzw. untersagen. Die Öffentlichkeit,
insbesondere die Kunden der DB AG, haben die entsprechenden Maßnahmen
der Bundespolizei im Interesse der Bahnsicherheit nach unserer
Wahrnehmung uneingeschränkt begrüßt."

Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit Deutsche Bahn AG:
"Mit dieser Maßnahme erhöhen wir die Sicherheit unserer Reisenden und
Bahnhofsbesucher sowie auch unserer Mitarbeiter, deshalb begrüßen wir
das ausdrücklich. Die Bundespolizei und unsere
Sicherheitsorganisation bei der DB - wir arbeiten eng und erfolgreich
zusammen."

Hintergrund der Maßnahmen: Die Gewaltkriminalität im
bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich steigt seit dem Jahr 2014
messbar an. Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer
gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer - zuletzt das
Tötungsdelikt am S-Bahnhof Hamburg Jungfernstieg am 12. April 2018 -
charakterisieren in signifikanter Art und Weise die polizeiliche Lage
im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen das
subjektive Sicherheitsgefühl von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Die Bundespolizei kann auf der Grundlage der §§ 1 Ab.1 i. V. m.
3,14 und 58 Abs. 1 Bundespolizeigesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1
der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden zur
Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen, die z. B. auf dem Gebiet
der Bahnanlagen (Bahnhöfe und Strecken) der Eisenbahnen des Bundes
das Führen bzw. Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die bei
Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen - jedoch nicht dem WaffG
unterfallen (z. B. feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter
12 cm oder Baseballschläger) - räumlich und zeitlich beschränkt und
unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagen, wie sie das seit
längerem schon mit dem Mitführungsverbot von "Glasflaschen" im
Fußballreiseverkehr in Zügen tut.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Gero von Vegesack oder Indra Loose-Sommer
Telefon: (0331) 97997 9410
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 02.11.2018 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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