Verbotene Pyrotechnik, Elektroschocker, Springmesser, Schreckschuss- und Druckluftpistole sichergestellt
(ots) - Die Sicherstellung verbotener
Pyrotechnik (insgesamt 52 Feuerwerkskörper), eines verbotenen
Elektroschockers, eines verbotenen Springmessers, einer
Schreckschusspistole sowie einer Druckluftpistole ist das Ergebnis
einer Fahrzeugkontrolle, die am Sonntagvormittag von der
Bundespolizei in Bad Muskau durchgeführt worden ist.
Die Beamten waren im Audi eines 20-Jährigen aus Hildesheim fündig
geworden.
Zunächst entdeckten sie im Kofferraum des Pkw 52 Feuerwerkskörper.
Dazu erklärte der Fahrzeughalter, dass er diese in Polen gekauft
habe. Weil die Masse der Knaller der Kategorie F3 zugehörten und der
Käufer in diesem Zusammenhang keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis
besitzt, den restlichen Knallern zudem die notwendige Kennzeichnung
fehlte, ist Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
erstattet worden.
Das als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgerät lag griffbereit
in einem Ablagefach der Fahrertür. Das Gerät sorgte für eine erste
Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Fußraum des
Beifahrers lag schließlich das verbotene Springmesser, welches für
eine zweite Anzeige sorgte. Im Handschuhfach wurden die Pistolen
gefunden. Diese waren zwar ordnungsgemäß gekennzeichnet, der
Hildesheimer verfügt jedoch nicht über Waffenschein und
Waffenbesitzkarte. Insofern sind nochmals Strafanzeigen im Sinne des
Waffengesetzes gegen ihn erstattet worden.
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Datum: 05.11.2018 - 14:53 Uhr
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