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Unbekannte Tatverdächtige zünden mehrere Knallkörper

ID: 2011522

(ots) - Am gestrigen Abend kam es im Bereich
Marie-Curie-Straße zum Entzünden von Knallkörpern. Es war kurz vor
22.00 Uhr, als Anwohner durch laute Knallgeräusche überrascht wurden.
Die Knallgeräusche waren bis zum Polizeizentrum in der
Graf-Yorck-Straße zu hören.

Ein Hinweisgeber sprach von mindestens zehn Detonationen, im
Bereich »Berliner Platz«. Die Polizei stellte hier keine Personen
fest. Bei der weiteren Suche wurde in der Marie-Curie-Straße ein
deutlicher Geruch von abgebrannten Böllern wahrgenommen. Zeugen gaben
vor Ort an, dass sich Personen am Pumpwerk aufgehalten hätten, die
sich in Richtung Waldgebiet entfernten.

Die im Volksmund genannten "Polen-Böller" sind illegale Kracher
und entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. Unter
anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen, außerdem haben sie eine
wesentlich höhere Sprengkraft als jene Feuerwerkskörper, die
hierzulande vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden dürfen.

Verbraucher dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1
(Kleinstfeuerwerke: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallerbsen) oder
F2 (Kleinfeuerwerke: Raketen, Batterien, Böller) besitzen.

Für den Erwerb von Raketen und Böllern mit der Bezeichnung F2 muss
man mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem dürfen die
Feuerwerkskörper nur in der Nacht zu Neujahr und im Freien abgebrannt
werden.

Für die härtere und lautere Ware der Kategorien F3 und F4 braucht
man eine pyrotechnische Ausbildung und einen amtlichen
Munitionserwerbsschein. Wer dies missachtet, muss mit einem
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen.
Das Gesetz sieht eine Bestrafung von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe vor. Sofern bei einer Explosion dieser Stoffe
Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, erweitert




sich der Strafrahmen sogar auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Das illegale Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt nicht nur eine
Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar, es ist auch eine enorme
Belastung für Mensch und Tier.

Zeugenhinweise zum geschilderten Fall bitte an die Polizei unter
www.polizei.mvnet.de oder per Mail an die Pressestelle der
Polizeiinspektion Schwerin.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Steffen Salow
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Schwerin, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.11.2018 - 07:53 Uhr
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