Illegale Feuerwerkssaison in der Region gestartet /
Zoll beschlagnahmt 172kg illegale Pyrotechnik nahe Helmstedt
(ots) -
172 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper hat der Zoll bereits am
30. Oktober 2018 an der Autobahn 2 nahe Helmstedt fest- und
sichergestellt.
Der niederländische Fahrer wurde samt seinem Kleintransporter auf
dem Rastplatz Lappwald, Fahrtrichtung Westen, von Beamten des
Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert. Auf Befragen gab der 20
Jährige an, dass er von einem Bekannten aus Berlin Feuerwerk abgeholt
habe. Tatsächlich hatte er insgesamt 15 Kartons mit 172 Kilogramm
Pyrotechnik geladen, davon zehn Kartons mit Feuerwerksbatterien und
fünf Kartons mit über 1.000 hochgefährlichen Sprengkörpern der
professionellen Kategorie "F4". Allerdings hatte der junge Mann weder
eine Zulassung als Pyrotechniker noch eine Erlaubnis für den
Transport der gefährlichen Sprengstoffe.
"Bei der Menge und Art der sichergestellten Pyrotechnik wird klar,
dass wir nicht kleinen Jungen ihren Silvesterspaß verderben, sondern
den illegalen Verkehr mit Sprengstoffen unterbinden wollen. Diese
gefährlichen Sprengstoffe können und werden immer wieder auch für
andere Zwecke als die Silvesterböllerei verwendet", erklärt
Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig.
Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen eines
möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Für das Hauptzollamt Braunschweig ist es in diesem Jahr der erste
Aufgriff von illegaler Pyrotechnik in dieser Größenordnung. Obwohl
das ganze Jahr über illegale Pyrotechnik sichergestellt wird, so gibt
es laut Zollamtmann Löhde doch regionale und saisonale Unterschiede:
"Während der Schmuggel von Pyrotechnik für die Kolleginnen und
Kollegen etwa in Frankfurt/Oder ein ganzjähriges Problem ist, wurde
bei uns jetzt die illegale Feuerwerkssaison eröffnet, die
erfahrungsgemäß im Januar wieder abflaut".
Zusatzinformation zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland:
- Feuerwerkskörper müssen in Deutschland mit einer echten,
überprüfbaren CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne -
Europäische Richtlinie für Produktsicherheit) und einer
deutschsprachigen Gebrauchsanweisung versehen sein. Nur dann
gelten sie als zugelassene Feuerwerkskörper.
- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen
oder Knallerbsen) dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren
eingeführt werden.
- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B.
Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen
über 18 Jahren eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind
pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis
vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen (z.B.
Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog.
Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit
sog. Blitzknallsatz).
- Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4
(z.B. Teile für professionelle Großfeuerwerke) ist immer eine
besondere Erlaubnis erforderlich.
- Alle Feuerwerkskörper müssen bei der Einreise aus einem
Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden.
- Weitere Informationen zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland
finden Sie unter www.zoll.de und www.bam.de
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
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Datum: 06.11.2018 - 12:11 Uhr
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