Erfolgreiche Zollkontrolle
- 342 kg unversteuerter Röstkaffee in Berg festgestellt -
(ots) - 342 kg unversteuerten Röstkaffee fanden Zöllner des
Hauptzollamtes Erfurt am Montag, dem 5. November 2018 bei der
Kontrolle eines polnischen Kleintransporters auf der A 9 in Berg.
Der Fahrer transportierte den Röstkaffee im Auftrag einer
polnischen Spedition von den Niederlanden nach Italien. Da Röstkaffee
der Kaffeesteuer unterliegt, hätte die gewerbliche Ein- und Durchfuhr
durch das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland vorher beim
Zoll angezeigt werden müssen, was nicht geschah.
Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts
der Steuerhinterziehung ein und berechneten rund 750 Euro
Kaffeesteuer.
Hintergrund Kaffeesteuer:
Kaffee sowie in das deutsche Steuergebiet beförderte kaffeehaltige
Waren unterliegen der nationalen Verbrauchsteuer. Diese beträgt in
Deutschland 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee.
Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und
löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch
entkoffeiniert sein kann. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können.
Die rohen Kaffeebohnen (Rohkaffee) unterliegen nicht der
Kaffeesteuer.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Guido Wollenhaupt
Telefon: 0361/60176-116
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 07.11.2018 - 11:00 Uhr
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