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Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

ID: 2012599

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 30. Oktober 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage
gegen

den 33-jährigen deutschen und algerischen Staatsangehörigen Samir
K.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in zehn
Fällen die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat
(IS)" unterstützt und in vier Fällen für sie um Mitglieder und
Unterstützer geworben zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b
StGB). Zudem wird gegen ihn der Tatvorwurf der Gewaltdarstellung
erhoben (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Samir K. richtete in den Jahren 2015 bis 2017 in zehn Fällen
jeweils unter Angabe von Alias-Personalien Telegram- und
Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E
Mail-Adressen ein. Anschließend übermittelte er die Zugangsdaten an
vier aus Deutschland stammende und sich in Syrien oder im Irak
aufhaltende Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates. Hierdurch
ermöglichte ihnen der Angeschuldigte die konspirative Kommunikation
mit anderen Angehörigen des "IS" und die Verbreitung von Nachrichten
über das Internet.

Außerdem betrieb der Angeschuldigte eine "Medienstelle" und
stellte über diese einem deutschen Adressatenkreis Propaganda des
"IS" zur Verfügung. Dabei nutzte er verschiedene soziale Medien und
Messenger-Dienste, um von ihm bearbeitete und kommentierte
Propagandavideos des "IS" zu verbreiten. In ihnen rief er dazu auf,
sich in das Herrschaftsgebiet des "Islamischen Staates" zu begeben
und sich dort dieser terroristischen Vereinigung als Mitglied
anzuschließen. Zudem forderte der Angeschuldigte von den Nutzern
seiner "Medienstelle", die Tätigkeiten und Bestrebungen des "IS"




durch Spenden zu fördern. In einem Fall verbreitete der
Angeschuldigte auch Videodateien, in denen Gräueltaten des
"Islamischen Staates" in verherrlichender Weise dargestellt werden.
So wurde unter anderem in mehreren Sequenzen gezeigt, wie Menschen
von Mitgliedern des "IS" in einer besonders grausamen Art und Weise
enthauptet werden.

Der Angeschuldigte wurde am 21. März 2018 festgenommen und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
16 vom 22. März 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 07.11.2018 - 11:36 Uhr
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