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Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeidirektionen Berlin und Pirna zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch die Republik Polen

ID: 2012671

(ots) - Im Zeitraum vom 3. Dezember bis zum 14.
Dezember 2018 findet in der Republik Polen die 24. UN- Klimakonferenz
(COP24 NUFCCC) statt.

Aus diesem Anlass hat die Republik Polen entschieden, vom 22.
No-vember bis zum 16. Dezember 2018 vorübergehend Grenzkontrollen an
den polnischen Schengen-Binnengrenzen wiedereinzuführen.

Dies hat zur Folge, dass es vom 22. November bis zum 16. Dezember
2018 zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen
Behör-den kommen kann. Die Kontrollen sollen die Sicherheit und den
stö-rungsfreien Ablauf vor und während der UN-Klimakonferenz
gewährleis-ten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische
Binnengrenze ist dann nur an den von der Republik Polen benannten
Grenzübergangsstellen erlaubt.

Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit
rechnen, beim Überschreiten der Grenze - auch an den Flug- und
See-häfen - in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu
werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet,
beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument (Reisepass
oder Personalausweis) mitzuführen.

Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im Zusammenhang mit der
vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Polen mit
geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt gerechnet werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 07.11.2018 - 12:00 Uhr
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