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Leichenfund in Heusenstamm

(Folgemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen)

ID: 2013810

(ots) -
Friedberg/Heusenstamm-Rembrücken/Rodgau-Hainhausen:

Nachdem in einem Waldstück unweit von Heusenstamm-Rembrücken am
vergangenen Dienstagabend durch Polizei und Staatsanwaltschaft ein
Leichnam aufgefunden wurde, konnte trotz intensivster Ermittlungen
bislang kein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts begründet
werden. Denn im Zuge der durchgeführten Obduktion konnte die
Todesursache aufgrund fortgeschrittener Verwesung nicht mehr
festgestellt werden. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung ergaben sich
ebenfalls nicht. Die aufwendigen toxikologischen Untersuchungen sind
noch nicht abgeschlossen und werden voraussichtlich noch einige Zeit
in Anspruch nehmen. Die Klärung der Identität des Toten muss noch
über einen DNA-Abgleich erfolgen, obschon die bisherigen
Ermittlungserkenntnisse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darauf
hindeuten, dass es sich um einen seit einigen Wochen vermissten Mann
aus Bad Nauheim handelt. Die Beschuldigten wurden im Verlauf des
gestrigen Tages einer polizeilichen Vernehmung unterzogen. Dabei
erklärte der Hinweisgeber aus Rockenberg, dass er den Leichnam
gemeinsam mit seiner Ex-Ehefrau in dem Waldgebiet abgelegt habe. Der
45 Jahre alte Bad Nauheimer sei zuvor in der Wohnung seiner Ex-Frau
in Büdingen aus ungeklärter, aber nach seiner Ansicht natürlicher
Ursache verstorben. Die 39 jährige, mittlerweile anwaltlich
vertretene Büdingerin bestreitet aktuell jegliche Beteiligung. Im
Rahmen der bei beiden Beschuldigten durchgeführten
Wohnungsdurchsuchungen konnten insbesondere ein Tablet, Handys und
diverse Unterlagen sichergestellt werden. Die Auswertung dauert
ebenso wie weitere Ermittlungen an. Der 45 Jahre alte Hinweisgeber
wurde zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Hingegen wurde
die 39 jährige Beschuldigte am heutigen Nachmittag auf Antrag der




Staatsanwaltschaft Gießen dem Haftrichter beim Amtsgerichts Friedberg
vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl, da die einschlägig vorbestrafte
Frau im dringenden Verdacht steht, den Hinweisgeber, also ihren
Ex-Ehemann, in der Vergangenheit dreimal massiv körperlich
misshandelt zu haben. Der Tatverdacht beruht insbesondere auf den
Schilderungen des Hinweisgebers und dem dokumentierten
Verletzungsbild.

Klarstellend wird nochmals betont, dass die Haftvorführung nicht
im Zusammenhang mit dem Leichenfund erfolgte.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der
Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3215).

Thomas Hauburger Staatsanwalt (Pressesprecher)




Rückfragen bitte an:

Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3215).

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Datum: 08.11.2018 - 16:42 Uhr
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