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Familie bewahrt Betroffenen vor Haftanstalt

ID: 2014215

(ots) - Flughafen Hannover: Am 08.11.2018 erfolgte die
Festnahme eines 41-jährigen griechischen Staatsangehörigen bei der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul.

Gegen den Fluggast bestand ein aktueller Haftbefehl wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem
Fahren ohne Fahrerlaubnis. 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von
900,-EUR verurteilt, beglich er diese nicht vollständig und
missachtete auch die Ladung zum Antritt der somit fälligen
Ersatzfreiheitsstrafe.

Ein Familienmitglied zahlte bei einer benachbarten
Polizeidienststelle den haftbefreienden Betrag in Höhe von 300,-EUR
ein und verhinderte somit den Antritt der 30-tägigen
Restersatzfreiheitsstrafe. Die zuständige Justizbehörde wird
allerdings demnächst noch eine offene Kostenrechnung in Höhe von
861,60 EUR präsentieren.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0175/903 1999
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 09.11.2018 - 11:25 Uhr
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