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Beim illegalem Transport von Abfällen ins Ausland ertappt

ID: 2014584

(ots) -
BAB 4 / Friedewald - Ein Sattelzug aus Osteuropa wurde kürzlich
durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld an der
BAB-Anschlussstelle Friedewald von der BAB 4 gezogen und
kontrolliert. Aufgefallen war der Sattelzug durch die Ausbeulungen
der seitlichen Verdeckplanen. Nach der Kontrolle der Fahrzeugpapiere
und Berechtigungen des Fahrers, widmeten sich die Beamten der
Fahrzeugtechnik. Die Bremsscheibe der Vorderachse rechts der
Sattelzugmaschine war komplett durchgerissen. Bei der Bremsscheibe
der Vorderachse auf der linken Seite war das Tragebild mangelhaft.
Auch bei dem Sattelauflieger wurden erhebliche technische Mängel
festgestellt. All dies führte zur Verkehrsunsicherheit und somit zur
Untersagung der Weiterfahrt. Anschließend wurde die Ladung und
Ladungssicherung kontrolliert. Die Ladung bestand aus teilweise
vierstöckig, bis unter das Fahrzeugdach geladenen
Haushaltsgroßgeräten. Sie standen lose, teils ohne Verpackung und
Europaletten, übereinander. Eine Ladungssicherung mittels Spanngurt
war nicht erfolgt. Rutschhemmendes Material (Antirutschmatten) waren
ebenfalls nicht verwendet worden. Aufgrund der fehlenden
Ladungssicherung war es durch den Fahrbetrieb bereits zur
Verschiebung der Ladung gekommen. Dies war der Grund für die
Ausbeulungen der seitlichen Verdeckplanen. Der verwendete
Sattelauflieger war zum Transport der Ladung baulich nicht
zugelassen. Hinzu kommen noch die technischen Mängel. Durch die
Beamten wurde die Weiterfahrt aus Gründen der Gefahrenabwehr
untersagt, die Instandsetzung sowie die Umladung auf ein geeignetes
Fahrzeug angeordnet.

Gegen den Geschäftsführer der Spedition wurde ein Verfahren zur
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.657,- EUR
zuzüglich der Kosten für Umladung und Ersatzfahrzeug eingeleitet. Die
aus gebrauchten Haushaltsgroßgeräten bestehende Ladung sollte dazu




ungenehmigt ins Ausland exportiert werden. Gemäß einer EG-Verordnung
müssen diese Geräte bei Export in das Ausland klar deklariert sein
und jedem Gerät muss ein Prüfnachweis auf Funktionsfähigkeit durch
eine Elektrofachkraft beiliegen. Somit lag ein Straftatbestand wegen
ungenehmigter Ausfuhr von Abfällen vor. Dem Exporteur wurde die
Auflage erteilt, die Ware nach Umladung auf ein geeignetes
Transportfahrzeug zum Ausgangsort zurückzuführen. "Rückblickend ein
toller, nicht alltäglicher Fall für meine Kollegen der
Schwerlastkontrollgruppe.", so Polizeihauptkommissar Jürgen
Gleitsmann, stellvertretender Leiter der Polizeiautobahnstation.

Quelle: Polizeiautobahnstation Petersberg

Martin Schäfer Leiter Pressestelle Tel.: 0661 / 105-1010




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Datum: 09.11.2018 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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