Gemeinsam gegen Ladendiebe
Informationsveranstaltung im Polizeipräsidium
(ots) - Fulda - Ladendiebstähle verursachen im deutschen
Einzelhandel jährlich Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Dabei gehen Ladendiebe mit immer raffinierteren Methoden vor, um Ware
zu entwenden. Gemeinsam mit dem Handelsverband Hessen hatte das
Polizeipräsidum Osthessen daher Einzelhändler, Beschäftigte in der
Leitungsebene sowie Angestellte im Verkauf, Anfang November 2018 zu
einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Dabei zeigte Kaufhausdetektiv Stefan Siegel eindrucksvoll auf,
woran man den "typischen Ladendieb" erkennt, welche Werkzeuge er bei
seiner Arbeit benutzt und wie der Mitarbeiter einen "Tatverdächtigen"
ansprechen sollte.
Dass zunächst einmal optimale bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel
übersichtliche Räume, die Grundlage für eine wirksame Prävention
gegen Ladendiebstahl darstellen, berichtete Christoph Auth von der
kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Als flankierende Maßnahmen
sollten darüber hinaus Elemente der Warensicherung, organisatorische
Maßnahmen sowie ein gut geschultes Personal berücksichtigt werden.
Zu den Fragen, wann ein Ladendiebstahl rechtlich vollendet ist,
dürfen Mitarbeiter Ladendiebe festnehmen, sind Taschenkontrollen
zulässig und welche Rolle hat der Mitarbeiter als Zeuge vor Gericht,
referierte Stephan Müller-Odenwald von der Staatsanwaltschaft Fulda.
Dabei wurden Fälle aus der Praxis lebhaft dikutiert.
Uwe Völker, Leiter der Ermittlungsgruppe der Polizeistation Fulda,
machte deutlich, dass die Zahl der Ladendiebstähle in 2017 im
Vergleich zum Vorjahr um 237 auf 958 Fälle abgenommen habe. Die
Zusammenarbeit mit dem Handel sei sehr gut. Gleichzeitig wies er aber
darauf hin, wie wichtig die zeitnahe Übermittlung der Strafanzeigen
an die Polizei sei, damit die Frist für den häufig noch
erforderlichen Strafantrag nicht verstreiche.
Text: Abteilung Einsatz - Prävention
Martin Schäfer Leiter Pressestelle Tel.: 0661 / 105-1010
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Datum: 12.11.2018 - 14:04 Uhr
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