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Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)"

ID: 2016597

(ots) - Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der
Bundesanwaltschaft wurde gestern (12. November 2018)

der 31-jährige türkische Staatsangehörige Özkan T.

von der Französischen Republik zum Zwecke der Strafverfolgung an
die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war am
18. Juli 2018 in der Französischen Republik festgenommen worden und
befand sich seither dort in Auslieferungshaft. Grundlage hierfür war
ein Europäischer Haftbefehl vom 26. Juni 2018. Diesem lag wiederum
ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19.
Juni 2018 zugrunde.

Die Festnahme des Beschuldigten steht im Zusammenhang mit den
Festnahmen von Veysel S., Agit K., Cihan A. und Evrim A. am 20. und
am 21. Juni 2018 (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 22. Juni 2018).

Gegen Özkan T. besteht der dringende Tatverdacht der Unterstützung
der ausländischen terroristischen Vereinigung "PKK" (§ 129b Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB), der Freiheitsberaubung (§
239 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224
Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23
StGB).

In dem Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:

Özkan T., Veysel S., Agit K., Cihan A. und Evrim A. kamen überein,
ein ehemaliges Mitglied der "PKK" zu entführen und ihn unter
Androhung seiner Tötung zu einer Weiterarbeit für die Vereinigung zu
zwingen. Dieses Mitglied hatte der Vereinigung den Rücken gekehrt und
war zuletzt Leiter eines im Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen
"PKK-Raumes".

Vor diesem Hintergrund lockte Evrim A. den Geschädigten am 12.
April 2018 unter einem Vorwand zu einem abgelegenen Ort in der Nähe
von Stuttgart. Dort wurden sie bereits von Özkan T., Cihan A., Agit




K. sowie von einer weiteren Person erwartet. Nachdem sie den
Geschädigten erfolglos aufgefordert hatten, in ein Kraftfahrzeug
einzusteigen, zerrten sie ihn mit Gewalt dort hinein. Zudem
versetzten sie dem Geschädigten zahlreiche Schläge.

Während Evrim A. am Treffpunkt verblieb, brachten Özkan T., Cihan
A., Agit K. sowie die andere Person den Geschädigten in eine von dem
Beschuldigten Cihan A. im Landkreis Göppingen betriebene Gaststätte.
Dort übergaben sie den Geschädigten an Veysel S. sowie drei maskierte
und mit Pistolen bewaffnete Personen. Sodann befragte Veysel S. den
Geschädigten über einen Zeitraum von vier Stunden. Insbesondere
wollte er in Erfahrung bringen, warum sich der Geschädigte von der
"PKK" losgesagt hatte und ob er mit der Polizei zusammengearbeitet
habe. Des Weiteren forderte Veysel S. ihn auf, Unterlagen über
Spenden an die "PKK" herauszugeben. Um seinen Forderungen Nachdruck
zu verleihen, ließ Veysel S. den Geschädigten von den maskierten
Männern wiederholt schlagen. Außerdem drohte Veysel S. dem
Geschädigten mit dem Tod, falls er die Weiterarbeit für die "PKK"
auch zukünftig ablehnen oder er sich an die Polizei wenden werde.
Schließlich durchsuchte einer der maskierten Männer die Taschen des
Geschädigten und nahm dessen mitgeführtes Bargeld in Höhe von
mehreren Hundert Euro an sich. Im Anschluss daran fuhren Agit K. und
eine weitere Person den Geschädigten zu einem Ort im Landkreis
Esslingen und setzten ihn dort ab.

Der Beschuldigte wurde gestern (12. November 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet
hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 13.11.2018 - 09:58 Uhr
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