Wasserschutzpolizei in S-H bei der INTERPOL-Operation "30 days at sea"
(ots) - Im Zeitraum vom 1.10.18 bis 31.10.18 haben
Polizeikräfte weltweit, im Rahmen eines durch Interpol unter dem
Namen "Operation 30 days at sea" geführten Einsatzes
Meeresumweltdelikte schwerpunktmäßig bekämpft. Auch die
Wasserschutzpolizei in Schleswig-Holstein hat sich an der Aktion
beteiligt:
"In den schleswig-holsteinischen Häfen wurden in diesem Zeitraum
49 Schiffe hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz
der Meeresumwelt überprüft", erklärte Lutz Liekfeldt, im
Landespolizeiamt verantwortlich für den Bereich Meeresumweltschutz im
Aufgabenvollzug der Wasserschutzpolizei.
"Wir haben bei unseren Kontrollen elf Verstöße festgestellt. In
der überwiegenden Zahl waren diese geringfügig, zum Beispiel Verstöße
in der Dokumentation oder der Tagebuchführung. Die geringfügigen
Verstöße wurden mit Verwarngeldern geahndet", erklärte Liekfeldt.
Zusätzlich wurden im Zeitraum sechs Gewässerverunreinigungen
festgestellt.
Die Meeresverschmutzung ist sowohl in internationalen Gewässern
als auch in regionalen Meeren und Häfen ein äußerst dringendes
Problem. Die meisten dieser Straftaten finden auf See statt und deren
Verfolgung erfordert eine enge internationale Zusammenarbeit.
Einen schwerwiegenden Fall haben Beamte des
Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel festgestellt: Auf einem
Massengutschiff stellten Beamte fest, dass die
Abwasseraufbereitungsanlage schon seit längerer Zeit nicht gewartet
wurde. Das Abwasser kurz vor der Außenbordpumpe wies eine starke
Trübung und einen starken fäkalen Geruch auf. Weiterhin war das
falsche Desinfektionsmittel in Form von zu kleinen Chlortabletten in
Benutzung und die Klärschlammrückfuhrleitung verstopft.
"Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Schiff auf seiner
letzten Reise ca. 950 Liter ungeklärte Abwässer ins deutsche
Hoheitsgebiet einleitete", fasste Liekfeldt zusammen. Gegen den
Chefingenieur wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 US
Dollar festgelegt. Bis zur Abstellung der festgestellten Mängel darf
die Anlage nicht genutzt werden. Zur Überprüfung wurde über die
BG-Verkehr eine sogenannte "Hafenstaatkontrolle" im nächsten Hafen
angeregt.
"Neben den Kontrollen ist die Prävention ein wesentliches Element
um solchen Verstößen entgegen zu treten. Oft führen Unkenntnis,
Fahrlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt bei der Einhaltung der
Bestimmungen zu vermeidbaren umweltgefährdenden Handlungen", so
Liekfeldt.
Im Anschluss an die Interpol-Operation wird deshalb eine globale
Sensibilisierungskampagne in Zusammenarbeit mit der UN durchgeführt,
um die schwerwiegenden Auswirkungen der Meeresverschmutzung weiter zu
veranschaulichen.
Zur weitergehenden Information finden Sie hier die
Pressemitteilung der norddeutschen Küstenländer:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4114477
Die Originalmeldung von Intrapol können Sie hier nachlesen:
https://www.interpol.int/News-and-media/News/2018/N2018-135
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160-61428
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Datum: 13.11.2018 - 15:36 Uhr
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