Ergänzende Pressemitteilung zur Buskontrolle vom 05.Oktober 2018
(ots) - Am 05. Oktober 2018 kontrollierten
Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen an der
Nahverkehrsanlage der Veltins-Arena die Reisebusse, mit denen die
Schüler des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums auf einer gemeinsamen
Schulfahrt nach Rom fahren wollten. Insgesamt kontrollierten sie auf
Bitte des Schulleiters 11 Reisebusse und 15 Fahrer. Das
Reiseunternehmen, welches diese Fahrt organisiert hatte und sich zur
Durchführung mehrerer Subunternehmer bedient hatte, beantragte vor
dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer von der Polizei
Gelsenkirchen am 8. Oktober veröffentlichten Pressemitteilung (s.
hierzu: www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4082118) über das
Ergebnis dieser Kontrollen den Erlass einer einstweiligen Anordnung
und leitete zusätzlich ein Strafverfahren gegen die kontrollierenden
Beamten ein. Die Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.
Unabhängig von den noch ausstehenden Verfahrensentscheidungen äußerte
sich der Reiseunternehmer zum wiederholten Mal, unter anderem in
einer selbst geschalteten Werbeanzeige, kritisch zu den polizeilichen
Kontrollen. Aus diesem Anlass gibt die Gelsenkirchener Polizei nun
folgende ergänzende Information über den bereits am 8. Oktober 2018
veröffentlichten Sachstand bekannt. Gewerbliche Reisebusse sind
standardmäßig mit einem digitalen Kontrollsystem ausgestattet,
welches sowohl die Lenkzeiten, als auch die gefahrenen
Geschwindigkeiten aufzeichnet. Bei jeder Kontrolle werden die so
digitalisierten Daten für den Zeitraum der letzten 28 Tage
ausgelesen, was auch bei den hier durchgeführten Kontrollen geschah.
Des Weiteren kontrollierten die Beamten auch den technischen Zustand
der Fahrzeuge. Als Resultat der so vorgenommenen Kontrollen leitete
die Gelsenkirchener Polizei 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
Reisebusfahrer bzw. die Unternehmer/Halter ein. Vier Busfahrern wurde
aufgrund der Schwere der Verstöße die Weiterfahrt untersagt. Darüber
hinaus entrichteten zwei Fahrer vor Ort Verwarnungsgelder wegen
geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen und/oder Verstößen gegen die
Lenkzeiten. Zwei Fahrer erhielten eine mündliche Verwarnung, da die
Reversiereinrichtung an den Bustüren nicht ordnungsgemäß
funktionierte. Die Reparaturen wurden vor Ort erfolgreich
durchgeführt, so dass die Busse weiterfahren konnten. Grundsätzlich
erhält jeder Fahrer über das Ergebnis der Kontrollen ein sogenanntes
Straßenkontrollformular, das EU-weit gilt. Der international
vorgeschriebene grüne Vordruck gibt Auskunft über die festgestellten
Verstöße und über die durchgeführte Polizeikontrolle. Dem Vordruck
ist ebenfalls zu entnehmen, wann und von welchem Polizeibeamten die
Überprüfung durchgeführt wurde. Der Fahrer ist verpflichtet, das
Straßenkontrollformular 28 Tage mitzuführen und bei Überprüfungen
vorzuzeigen. Die Ordnungswidrigkeitenanzeigen versandte die
Gelsenkirchener Polizei zuständigkeitshalber an die jeweiligen
Gewerbeaufsichtsämter in Oldenburg und Emden sowie an die
Bezirksregierungen Arnsberg und Münster. Zwei Anzeigen gingen an das
Bundesamt für den Güterverkehr. Hierüber erhielt der Reiseunternehmer
durch die Polizei auf Anfrage am 12.10. und 19.10.2018 schriftlich
Bescheid.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Telefon: 0209 / 365 2010
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.11.2018 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2017262
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ergänzende Pressemitteilung zur Buskontrolle vom 05.Oktober 2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).