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Kassel: Neue Betrugsmasche bei Onlinekäufen auf Kleinanzeigenmärkten; Polizei warnt vor leichtsinniger Datenweitergabe

ID: 2017437

(ots) - In der letzten Zeit tritt ein neues
Kriminalitätsphänomen auf, welches nun auch die Polizei in Nordhessen
beschäftigt. Hierbei werden Käufer im Internet über auf eine ganz
bestimmte Art und Weise betrogen und getäuscht. Im Zuge von geschickt
geführten Verkaufshandlungen über Kleinanzeigenmärkte im Internet
wird das Vertrauen der Opfer erschlichen. Durch den Austausch
vermeintlich echter Personalien gelingt es den Tätern die
Kaufinteressenten auf ihre Seite zu ziehen und zu überzeugen, nicht
nur Geld zu zahlen, sondern auch Fotos des Personalausweises zu
übersenden. Die so erlangten Daten und die Identitäten der Käufer
werden in der Folge für weitere Betrügereien missbräuchlich benutzt.
Die vorherigen Opfer werden also plötzlich zum zukünftigen Täter -
ohne es zu wissen, geschweige denn zu wollen.

Verkaufsverhandlungen über WhatsApp

Alles beginnt mit normalen Verkaufsverhandlungen über eine der
namentlich bekannten Onlineplattformen, wie beispielsweise
eBay-Kleinanzeigen. Ab einem unbestimmten Zeitpunkt werden dann
häufig die Handynummern ausgetauscht und man wechselt in einen
WhatsApp-Chat. Oft interessieren sich die Käufer für die Ware, die
sich in unmittelbarer Nähe zu ihnen befindet, die sie also auch
selbst abholen können. So entfallen die zusätzlichen Versandkosten
und man bekommt die Gelegenheit den Verkäufer direkt zu sehen. Das
stärkt bei dem ein oder anderen, zu recht, das Sicherheitsgefühl bei
Geschäften über das Internet.

Gefälschte Standortversendung und Personalienweitergabe

Nun behauptet jedoch der angeblich z.B. in Kassel wohnende
Verkäufer urplötzlich, dass er die Ware aus einem wichtigen Grund
nicht von seinem "Wohnort" aus verkaufen könne. Entweder gibt er an,
frisch umgezogen zu sein, er befände sich auf Geschäftsreise oder




Ähnliches. Zur Untermauerung dieser Behauptung sendet der Betrüger
dem Opfer seinen aktuellen Standort per Handy zu. Dabei handelt es
sich aber nicht um den echten Standort. Dieser wurde über ein
spezielles Software-Programm gezielt verändert, um den Anschein zu
erwecken, dass die Entfernung für eine Selbstabholung der Ware zu
hoch ist. Der Verkäufer schlägt nun vor, die Ware an den Käufer zu
versenden. Dieser ist sich aber unsicher, was sich der Täter nun zu
eigen macht. Um das Opfer letztlich vom Kauf zu überzeugen, bietet
der Verkäufer an, sich gegenseitig Fotos des Personalausweises zu
schicken. Ohne es zu merken, tappt der Käufer damit in die Falle. Er
fühlt sich nun positiv bestärkt und überweist den Kaufpreis vorab. Ab
diesem Zeitpunkt findet keine Konversation mehr zwischen den beiden
statt. Das Opfer wird bei WhatsApp blockiert, die Handynummer des
Täters existiert entweder nicht mehr oder ist nicht mehr zu
erreichen. Das Geld ist futsch, die Ware kommt nie an. Die erhaltenen
Daten des vermeintlichen Verkäufers sind in der Regel nicht echt und
stammen von einer fremden Person.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, werden die per Foto
übersandten Daten des Personalausweises des Käufers nun für weitere
Betrügereien gleicher Art benutzt. Das heißt, der Verkäufer benutzt
bei Online-Geschäften die zuvor betrügerisch erlangten Daten und
Identität um weitere Käufer reinzulegen. So entsteht ein nicht endend
wollender Kreislauf, bei dem die Opfer unbewusst zu Tätern werden.

Hinweise zum sicheren Online-Shoppen

Anlässlich dieser Betrugsmasche möchte die Polizei eindringlich
davor warnen, zu leichtsinnig mit der Weitergabe der persönlichen
Daten umzugehen, unabhängig ob dies im Internet oder woanders
geschieht.

- Seien Sie zurückhaltend mit dem Übersenden einer Kopie oder
eines Fotos Ihres Personalausweises an für Sie noch nicht
vertrauenswürdige Personen.

- Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine komplette
Vorausbezahlung der Ware, ohne deren vorherigen Erhalt,
vermeiden. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Zahlung auf
Rechnung oder eine Teilanzahlung.

- Holen Sie die Ware, wenn möglich, selbst ab. Nehmen Sie diese
dabei genau in Augenschein und überreichen sie dann erst das
Geld.

- Prüfen Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln
genauestens den Verkäufer: Hat er bereits mehrere Waren im
Internet angeboten, wie wurde er von anderen Käufern bewertet?
Liegen sonstige Hinweise im Internet zu ihm oder seinem Geschäft
vor?

- Bleiben Sie misstrauisch. Handelt es sich bei dem Angebot um ein
auffällig günstiges Schnäppchen? Lässt sich der Versandweg der
Ware verfolgen?

- Sind Sie Opfer eines solchen Betruges geworden, dann erstatten
Sie bei der Polizei Anzeige.

Monique Düker Pressesprecherin Tel. 0561 - 910 1020




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 14.11.2018 - 09:39 Uhr
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