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Ahaus - Verletzter Junge fuhr heim / Autofahrer verhält sich richtig

ID: 2017559

(ots) - Schwerwiegender als es zunächst den Anschein für die
Beteiligten hatte, waren die Folgen eines Unfalls, der sich am
Dienstag in Ahaus ereignet hat: Ein 13-jähriger Radfahrer kam
schließlich schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Schüler war gegen
13.00 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Forckenbeckstraße unterwegs. Ein
22-jähriger Ahauser befuhr die Bahnhofstraße zu diesem Zeitpunkt in
Richtung Stadtmitte, als der Junge diese in Richtung Hovesaat queren
wollte. Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und
erfasste ihn mit seinem Wagen.

Der Junge habe erklärt, dass alles mit ihm in Ordnung wäre und sei
weggefahren, gab der 22-Jährige in der Polizeiwache an, die er nach
dem Unfall aufgesucht hatte, um den Vorfall zu melden. Der 13-Jährige
war inzwischen zuhause eingetroffen. Dort stellte sich heraus, dass
das Unfallgeschehen für ihn doch gesundheitliche Konsequenzen gehabt
hatte - er wurde zur stationären Behandlung im Krankenhaus
aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die
Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. In diesem Fall hat der
betroffene Autofahrer richtigerweise umgehend die Polizei aufgesucht.
Denn häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus
verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen
zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder
gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben
dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine
rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle
geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein
könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden
entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht
ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren




kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der
Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen
Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in
etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen
Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch
berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen
Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen
Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an
den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist
man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert
- selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der
Unfallstelle entfernt haben sollte.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.11.2018 - 10:43 Uhr
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