Falsche Kragenweite/
Zoll stellt Textilfälschungen aus der Türkei sicher
(ots) -
Dass es sich bei den Polo-Shirts, die ein Mann aus einer Gemeinde
im Neckar-Odenwald-Kreis bei einer Paketabfertigung Mitte Oktober
beim Zollamt Tauberbischofsheim einführen wollte, um nachgeahmte
Waren eines bekannten deutschen Modeunternehmens handelt, stand nach
der ersten Prüfung fest.
"Die insgesamt schlechte Verarbeitung der 15 Herren Shirts
unterschiedlichster Größen sowie die falsche Typographie der
eingestickten Logos im Brustbereich waren eindeutiges Indiz dafür,
dass etwas nicht stimmt", so der Abfertigungsbeamte vom Zollamt
Tauberbischofsheim.
Da der Markenrechtsinhaber den Zoll beauftragt hat, die Einfuhr
von Produktfälschungen zu verhindern, wurden dem Mann die Textilien
nicht überlassen. Die qualitativ schlecht nachgeahmten Waren, für die
der Empfänger dem Verkäufer 300 Euro bezahlt hatte, werden
vernichtet.
Zusatzinformation:
Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und
Produktionsergebnisse, ohne die Kosten und unternehmerische Risiken
zu tragen. Das ist für den auf Innovationen besonders angewiesenen
Wirtschaftsstandort Deutschland und den Arbeitsmarkt in Deutschland
eine reelle Bedrohung. Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein
wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen
Wirtschaftskriminalität. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
des Zolls ist bundesweit Ansprechpartner für alle Rechteinhaber
(Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter
Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU
gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und
des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur
Verfügung gestellt wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 15.11.2018 - 08:00 Uhr
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